"Ich persönlich bin gegen Studiengebühren", erklärte Eva Blimlinger, Vertreterin der Universitäten, im Ö1-Morgenjournal. Wenn es Gebühren geben soll, dann müsse es eine grundsätzliche Veränderung des Stipendienwesens geben.

Außerdem brauche es dann auch eine Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten: Es brauche mehr Lehrpersonen.  Außerdem sollte es ein Grundstipendium geben, das direkt an die Studierenden geht, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Eva Blimlinger
Eva Blimlinger © APA/GEORG HOCHMUTH

Ab Herbst gilt wieder eine Studiengebührenpflicht für berufstätige Langzeitstudenten. Wie das Bildungsministerium ORF-Online erklärte, strebt man keine Reparatur der Regelung zur Gebührenbefreiung an, die durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) 2016 aufgehoben wurde. Die ÖH wertet das am Donnerstag als "Schlag ins Gesicht aller erwerbstätigen Studierenden".

Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen müssen auch berufstätige Studenten. Der VfGH hat diese Befreiung allerdings wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben und eine Reparaturfrist bis Juni dieses Jahres gesetzt. Diese lässt das von Heinz Faßmann (ÖVP) geführte Bildungsministerium nun verstreichen.

Aus Sicht des Ressorts sei eine Reparatur "nicht notwendig, da ab 30. Juni 2018 aufgrund des VfGH-Urteils eine generelle Gleichstellung zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Studierenden erfolgt", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber ORF.at. Darüber hinaus verweist man auf die im Regierungsprogramm enthaltene Absicht, allgemeine Studiengebühren einzuführen, was ohnehin einer Neuregelung der Thematik bedürfe.

Diese sind der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) seit jeher ein Dorn im Auge. "Bestürzt" zeigte sich daher die stellvertretende ÖH-Chefin Marita Gasteiger (Grüne und Alternative StudentInnen/GRAS) in einer Aussendung. Die Bundesvertretung der ÖH hatte im Dezember in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei einen Änderungsentwurf für den von dem VfGH-Erkenntnis betroffenen Paragrafen des Universitätsgesetzes (UG) ausgearbeitet und dem Ministerium vorgelegt.

"Empört" gab sich am Donnerstag auch SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl: "Bis zu 30.000 Studierende müssen ab nächstem Herbst Studiengebühren zahlen, weil der ÖVP-Wissenschaftsminister unwillig ist, eine verfassungskonforme Reparatur des Universitätsgesetzes zustande zu bringen." Nun würden "für eine erste große Gruppe von Studierenden Gebühren eingeführt, um damit auch das Tor für allgemeine Studiengebühren zu öffnen", so Kunzl.