Der suspendierte Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Peter Gridling ist sich "keiner Schuld bewusst". In der "Tiroler Tageszeitung" kündigte er an, alles zu tun, um die Vorwürfe gegen seine Person zu entkräften. "Es ist mein gutes Recht, mich zu wehren. Das werde ich auch tun", wird Gridling auf "tt.com" zitiert. Er habe seinen Anwalt eingeschaltet. Bis heute wisse er nicht, was ihm konkret vorgeworfen werde. Befragt zur Hausdurchsuchung und zum Schaden für das Bundesamt will Gridling vorerst nichts sagen. Er befindet nur, dass ihm vieles "suspekt" vorkomme.

BVT-Affäre: Hausdurchsuchungen wegen nicht gelöschter Daten

Gridling war gestern von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zwar formal in seinem Amt bestätigt, gleich anschließend aber suspendiert worden. Als Grund gab der Ressortchef an, dass der Leiter des BVT von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt werde.

Kolportiert wird, dass die Erhebungen mit einer angeblich nicht erfolgten Löschung von Daten des Wiener Rechtsanwalts Gabriel Lansky durch das BVT zusammenhängen.

Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat am Mittwoch nach Vorliegen des Berichts der Staatsanwaltschaft über die Causa BVT informiert. Demnach gibt es fünf Beschuldigte, namentlich genannt wird nur der suspendierte Behördenleiter Peter Gridling. Es gehe vor allem um den Vorwurf unterlassener Datenlöschung, so Moser. Die Hausdurchsuchungen seien wegen einer befürchteten Fernlöschung erfolgt.

Bereits im Juli 2017 sei ein Konvolut an Vorwürfen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingelangt. Nach einer Anzeige eines Anwalts begannen die Ermittlungen. Im Jänner 2018 wandte sich dann Peter Goldgruber, Generalsekretär des Innenministeriums, an die Staatsanwälte. Dieser Weg sei "ein zulässiger", wie sein Gegenüber im Justizministerium, Sektionschef Christian Pilnacek, betonte. Es sei dies in der Strafprozessordnung so vorgesehen. Im Monat darauf wurden insgesamt vier Zeugen, zwei davon in Begleitung eines Kabinettsmitarbeiters des Innenministeriums, vernommen.

Im Raum stehe primär der Vorwurf, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu löschende Daten nicht gelöscht wurden bzw. unzulässig Datenkopien angefertigt wurden, so Moser, es ging also um Amtsmissbrauch. Gridling wird vorgehalten, es trotz Kenntnis der Umstände mutwillig unterlassen zu haben, eine Löschung und damit die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands anzuordnen.

Weil insbesondere ein Zeuge von der Möglichkeit einer Beweisvernichtung per Fernlöschung gesprochen habe, habe man eine Beweissicherung per Hausdurchsuchung für angezeigt gehalten, so der Minister. Der Anstoß, hier die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) zuzuziehen, sei von Goldgruber gekommen. Daran, dass die WKStA dieses Angebot angenommen habe, "ist keinerlei Kritik zu üben", betonte Pilnacek. Auch Moser bezeichnete dies als "nachvollziehbar".

Am 28. Februar kam es dann zu den Durchsuchungen, und zwar in mehreren Büros des BVT sowie an vier privaten Wohnadressen. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch einen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Insgesamt 58 EGS-Beamte waren im Einsatz, und zwar "in normaler Straßenjustierung", wie Moser betonte. Mit dabei waren fünf Staatsanwälte und acht IT-Experten.

Die Datenträger und Kopien seien umgehend in einen besonders zugangsbeschränkten Raum gebracht worden. Einzelfalldaten oder die besonders heikle Extremismusdatenbank seien "nie das Zielobjekt" gewesen, betonte Pilnacek: "Die ist nicht einmal angesehen worden, die ist am Server des BVT verblieben." Dass rund um die Amtshandlungen externe Personen Zugang zu den Daten bekommen haben könnten, schloss Pilnacek aus. Bei der Leiterin des Extremismusreferats sei deshalb eine Durchsuchung erfolgt, weil sie laut Zeugenaussage einen sehr intensiven beruflichen Kontakt zu einem der Beschuldigten unterhalten habe.