Die Regelungen für das Schulschwänzen werden verschärft. Künftig sollen Verfahren schon jedenfalls ab vier Tagen ungerechtfertigten Fernbleibens von der Schule eingeleitet werden, sieht der von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vorgelegte Gesetzesentwurf vor, der den Ministerrat passiert hat. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt, das Verfahren zur Verhängung von Strafen wird vereinfacht.

Derzeit beginnt ein Verfahren wegen Schulschwänzens erst "im Fall des unentschuldigten Fernbleibens im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen". Dieses umfasst einen aufwändigen fünfteiligen Stufenplan mit verpflichtenden Gesprächen mit Eltern und Schülern sowie der Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden.

Arbeitsgruppe zur Verschärfung des Strafrechts

Um zu sehen, wo genau eine Verschärfung des Strafrechts notwendig ist, wird eine Arbeitsgruppe beschlossen. Diese soll möglichst breit aufgestellt werden. Experten aus Justiz-, Innen- und Frauenministerium sowie Wissenschafter werden darin ebenso repräsentiert sein wie Vertreter der Berufsgruppen, also Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Polizisten, Opferschützer sowie Bewährungshelfer.

Dass eine Evaluierung der 2016 in Kraft getretenen Verschärfung zu früh kommt, wie das viele Fachleute meinen, bestreitet Staatssekretärin Karoline Edtstadler: "Nach gut zwei Jahren in Geltung kann man auch hinschauen, wo man noch nachschärfen kann." Jetzt sollte bereits ablesbar sein, ob die höhere Strafandrohung auch tatsächlich Änderungen in der Spruchpraxis gebracht habe.

Mehr Personal für Polizei - inklusive Tätowierungen

Außerdem wurden rund 4000 zusätzliche Polizisten beschlossen. Die zusätzlichen Posten soll es bis 2022 geben. Nachdem 9 von 10 Bewerbern durchfallen soll es ein neues Aufnahmeverfahren für angehende Polizisten geben. Und noch eine Besonderheit könnte es bald geben: Eine Ausbildung zum Exekutiv-Beamte soll in Zukunft nicht mehr an Tätowierungen scheitern. Da in der Vergangenheit zu viele Bewerber deswegen abgelehnt wurden, könnte diese Regelung in Zukunft gelockert werden.

Zudem soll heute die ehemalige Wissenschafts- und Justizministerin Beatrix Karl nach Informationen der Kleinen Zeitung zur Regierungskommissärin für die Expo 2020 in Dubai bestellt werden. Der Vorschlag über die Bestellung der Steirerin kommt von Digital- und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Der Regierungskommissär ist federführend für die Beteiligung der Republik und heimischer Firmen an der Weltausstellung verantwortlich.

Keine Einigung bei Uni-Räten und Richtern

Nicht einig sind sich ÖVP und FPÖ bei der Bestellung neuer Uniräte geworden. Der ÖVP sind Kandidaten der FPÖ teils zu rechts, den eigentlich vorgesehen Beschluss gibt es daher heute nicht. Viel Zeit bleibt aber nicht mehr, die Amtszeit der aktuellen Uniräte endet mit Februar. Und auch die Normierung der nachzubesetzenden Verfassungsrichter fällt aus, auch hier wurde man sich noch nicht einig.