Der Schöffensenat im Grasser-Prozess hat heute Dienstagnachmittag nach langer Beratung alle Befangenheitsanträge gegen Richterin Marion Hohenecker abgewiesen. Die Anträge auf Ablehnung der vorsitzenden Richterin sind nicht gerechtfertigt, las Hohenecker die Begründung des Beschlusses vor. "Es entspricht nicht dem Zeitgeist, einer Richterin die Meinung des Ehemanns kritiklos umhängen zu wollen".

Als Richterin sei man "unabhängig und parteilos" und habe aufgrund der Gesetze, des Akteninhalts und eines fairen objektiven Beweisverfahrens zu urteilen, so Hohenecker. Fünf Verteidiger hatten zuvor Befangenheitsanträge gegen sie gestellt mit der Begründung, ihr Ehemann habe Grasser-kritische Tweets auf Twitter verfasst.

Einem Antrag auf Beischaffung von Unterlagen des Personalsenats zur Geschäftsverteilung wurde stattgegeben. Alle anderen Anträge, die auf die behauptete Unzuständigkeit der Richterin zielten, wurden vom Schöffensenat mit Beschluss abgewiesen.

Grasser: "Kein Haus, kein Auto, kein Arbeitgeber"

Kein Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto - so hat heute Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Auftakt des Korruptionsprozesses seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargestellt. Auf die konkrete Frage von Richterin Marion Hohenecker nach seinem Vermögen machte er keine Angaben. Als Wohnort nannte er Kitzbühel (Tirol), Vorstrafen hat er laut Richterin keine.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter sprach von einer "feindseligen Haltung" von Manfred Hohenecker, der ebenfalls Strafrichter ist. Um im Gerichtssaal die Vorwürfe darzustellen, projizierte Ainedter eine Präsentation auf eine große Leinwand. Als er allerdings ein Spottlied von Christoph & Lollo vorspielen lassen wollte, scheiterte er an der Technik. Denn akustische Vorführungen hatte die Technik nicht eingeplant, es gibt dafür keine technische Einrichtung im Schwurgerichtssaal. Kurzerhand übte sich Ainedter als Interpret und las den Liedtext selber vor.