Asylwerber und Asylberechtigte dürfen künftig nicht mehr ein Messer in der Öffentlichkeit mitführen. Das sieht die umfangreiche Novellierung des Waffengesetzes vor, die auch der Kleinen Zeitung vorliegt. Vor ein paar Jahren wurde bereits ein Schusswaffenverbot verhängt. Kickl begründet die  Ausweitung mit dem sprunghaften Anstieg der Vorfälle von 1550 (2013) auf 3282 (2017). An der Spitze dieser Tabelle stehen nach Informationen des Innenministeriums Afghanen (287), gefolgt von Türken (169), Tschetschenen (111),  Rumänen (110) und Serben (109).

Die Novelle sieht auch eine Lockerung beim Mitführen von Waffen in aller Öffentlichkeit vor. Die aktuelle Bestimmung, die derzeit nur für Polizisten gilt, wird auf Militärpolizisten und Justizwachebeamte ausgeweitet. Konkret können diese drei Berufsgruppen auch außerhalb der Berufszeiten eine Waffe in der Öffentlichkeit tragen. Der Wunsch der FPÖ, den Zugang zum Waffenpass auch für Richter und Rechtsanwälte zu lockern, scheiterte am Widerstand der ÖVP. Polizisten dürfen künftig auch großkalibrige Waffen besitzen.

Schalldämpfer auch für Hobbyjäger

Künftig können neben Berufsjägern auch Hobbyjäger bei der Jagd einen Schalldämpfer verwenden. Seit Monaten wird heftig darüber gestritten. Als Folge des Anschlags im Bataclan in Paris sind künftig in ganz Europa - und somit auch in Österreich - Waffen mit großem Magazin verboten (zehn Schuss bei normalen Waffen, 20 Schuss bei Halbautomatischen).