Wer aus einem Drittstaat stammt und an einer der zahllosen Universitäten in Österreich studieren will, muss bei Studienantritt die deutsche Sprache (auf C-1-Niveau) beherrschen. Ist das nicht der Fall, muss sich der angehende Student die Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs aneignen. In der zumeist zwei oder drei Jahre dauernden Übergangsphase kann er allerdings nur als außerordentlicher Hörer inskribiert werden. Laut Innenministerium erhalten jährlich rund 4000 bis 5000 Personen einen solchen Aufenthaltstitel, nur eine Minderheit kann wirklich Deutsch.

Nach Informationen der Kleinen Zeitung will Innenminister Herbert Kickl im Zuge des morgen im Ministerrat zu beschließenden Fremdenrechtspakets auch diesen Passus verschärfen. Künftig müssen Studienwillige aus Drittstaaten zumindest über rudimentäre Deutschkenntnisse (Niveau A-2) verfügen, wollen sie einen Vorbereitungslehrgang belegen. Aktuell sind keine sprachlichen Voraussetzungen für außerordentliche Hörer notwendig.

Kickl begründet den Vorstoß gegenüber der Kleinen Zeitung wie folgt: „Damit soll verhindert werden, dass Personen ohne Studieninteresse durch die Zulassung zu einem Studium den Aufenthaltstitel ‚Studierender‘ in Österreich erhalten und nach Erhalt der Zulassung untertauchen.“ Im Innenministerium wird beteuert, dass in kaum einem anderen EU-Land der Zugang zum Studium für Angehörige aus Drittstaaten (alle Länder der Welt außerhalb des EU/EWR-Raums) so leicht ist.

Das Fremdenrechtspaket umfasst auch die bereits im Koalitionsabkommen enthaltende Maßnahmen. So sollen die Behörden Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten, wobei es nicht um die Auswertung von SMS oder Ähnlichem geht, sondern um die Rekonstruktion der Fluchtwege via Geodaten.

Weiters sollen den Asylsuchenden künftig bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag abgenommen werden. Krankenhäuser wiederum sollen Auskunft über die Entlassung von Asylwerbern geben müssen. Behandelnde Ärzte werden verpflichtet, über den voraussichtlichen Entlassungstermin von Personen, die keine Chance auf Asyl haben, zu informieren. Etabliert werden soll über die Novelle die sogenannte „Anschluss-Schubhaft“. Diese soll über straffällig gewordene Asylwerber nach verbüßter Haftstrafe verhängt werden können. Schließlich sind noch Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen. Asylberechtigte erhalten erst nach zehn Jahren die Staatsbürgerschaft.