Frauen verdienen weniger Geld und fallen oft länger aus oder arbeiten nur in Teilzeit, weil sie die Kindererziehung fordert. Für viele bedeutet das Armut im Alter: 2016 waren 20 Prozent der allein lebenden Pensionstinnen armutsgefährdet (und nur 11 Prozent der Pensionisten). Schon eine zweijährige Teilzeit senkt die Durchschnittspension um 1,7 bis 2,1 Prozent.

Fatal war für diese Frauen die Pensionsreform unter Schwarz-Blau im Jahr 2004: Seitdem werden nicht die besten 15 Verdienstjahre der Berechnung der Pension zugrunde gelegt, sondern es erfolgt eine lebenslange Durchrechnung.

Der damalige ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hatte versprochen, diese Änderung werde für niemanden ein Minus von mehr als zehn Prozent im Vergleich zur ursprünglichen Pensionshöhe bedeuten. Wahr ist vielmehr: Für Frauen, die wegen der Kinder eine Zeit lang zu Hause bleiben oder teilzeit arbeiten, sind diese Verluste viel höher.

Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal erklärte am Sonntag in der Sendung "Hohes Haus" des ORF, dass zwar versucht wurde, durch eine höhere Anrechnung von Kindererziehungszeiten gegenzusteuern, dass aber dennoch jede sechste Frau von Altersarmut betroffen sein wird. Besonders betroffen sind jene, die erst im höheren Alter geschieden werden und bis zum Pensionsantrittsalter keine entsprechenden eigenen Versicherungszeiten mehr aufbauen können.

Mit zwei Maßnahmen versucht die türkis-blaue Bundesregierung jetzt, dem etwas entgegenzusetzen:

Einerseits wird Werbung für die Möglichkeit des Pensions-Splittings gemacht, bei dem die Ehepartner ihre Pensionsansprüche redlich teilen. Allerdings: Bisher haben österreichweit ganze 1.000 Paare von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Mazal empfiehlt im Interview mit dem ORF mittelfristig die Umstellung von der Hinterbliebenenrente auf ein verpflichtendes Pensionssplitting. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein betonte im "Hohen Haus" jedoch, dass das auch weiterhin nur eine freiwillige, keine verpflichtende Variante sein soll.

Mindestpension auch für Ausländer?

Andererseits plant die Bundesregierung die Einführung einer Mindestpension in Höhe von 1.200 Euro für Menschen, die 40 Jahre lang ins System eingezahlt haben, wenn auch nur geringe Beträge (1.500 Euro für Paare). Hier warnt Mazal allerdings vor unerwünschten Nebenwirkungen: Eine solche Mindestpension müssten laut Europarecht dann nämlich auch all jene bekommen, die lange Versicherungszeiten im Ausland haben und dann die letzten paar Monate in Österreich arbeiten. "Das wäre vielen dann vermutlich auch nicht Recht."

Zum Beispiel der Sozialministerin. Sie glaubt dennoch, ebenso wie Strache, fest an die Mindestpension und ist überzeugt davon, im Ministerrat eine Variante vorlegen zu können, die rechtskonform ist und von der  nur Österreicherinnen und Österreicher profitieren.

Andreas Wohlmuth, Generalsekretär des Pensionstenverbandes, nennt dazu noch einen weiteren kritischen Aspekt: Die Mindestpension falle in die Kategorie "hört sich gut an, ist aber wenig treffsicher": Männer mit 40 vollen Beitragsjahren kämen nämlich in den meisten Fällen ohnehin auf Pensionen über 1.200 Euro. Hingegen seien Frauen von dieser als große sozialpolitische Errungenschaft angekündigte Maßnahme de facto ausgeschlossen, da sie nur in geringen Fällen 40 Beitragsjahre erreichen. Der PVÖ-Generalsekretär: "In Summe gäbe es nur wenige Anspruchsberechtigte." 

Der Pensionistenverband Österreichs fordert 1.500 Euro Mindestpension für Ehepaare bereits ab 30 Beitragsjahren.