Noch bevor ein konkreter Entwurf für ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Volksschulen vorliegt, tauchen bereits rechtliche Bedenken auf. „Einerseits hätte ein solches Verbot die gleiche Wirkung für das Tragen anderer religiöser Symbole“, erklärt Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Das Tragen einer Kippa oder einer Kreuzkette wäre damit genauso verboten.

„Und andererseits wäre ein solches Verbot nur dann zulässig, wenn das Tragen eines Kopftuchs für Unruhe und Gewalt unter den Kindern sorgt – und das muss man erst einmal nachweisen.“

Sollte das Gesetz dennoch kommen, rechnet Mayer mit zahlreichen Klagen. „Bei einem so emotionalen Thema werden sich zahlreiche Eltern an den Verfassungsgerichtshof und in weiterer Folge an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden“, erklärt der Jurist. „Und der EGMR ist bekannt dafür, dass Grundrechte wie diese besonders streng ausjudiziert werden.“

Die Regierung lässt sich von kritischen Stimmen bisher nicht beeindrucken. Bis zum Beginn der Sommerferien soll das neue "Kinderschutzgesetz" ausgearbeitet sein. Die Begründung: Man müsse „eine Diskriminierung in jungen Jahren“ verhindern, so Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). „Das ist keine Religionsdebatte“, es gehe darum, „eine Parallelgesellschaft“ zu verhindern, ergänzte Vize Heinz-Christian Strache (FPÖ).

Für das Gesetzt bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. SPÖ und Neos sind gesprächsbereit, fordern jedoch ein umfassendes Integrationspaket. Die islamische Glaubensgemeinschaft lehnt ein Verbot ab.