Im Buwog-Prozess stand am heutigen Mittwoch, dem 25. Verhandlungstag, das Thema Linzer Terminal Tower auf dem Programm. In den 2008 vom Baukonzern Porr und der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich errichteten Tower hatten sich Finanzbehörden eingemietet, wofür laut Anklage 200.000 Euro Schmiergeld an den damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser geflossen sein sollen. Das wird von allen Angeklagten bestritten.

Brisant äußerte sich einer der Angeklagten, er wird hier aus Gründen des Personenschutzes nicht namentlich genannt. Der Mann war damals Manager im Bereich der RLB OÖ-Tochter Real Treuhand und auch Geschäftsführer in der Terminal Tower Immobilien GmbH.

Laut Anklage hätten die Errichter des Towers 200.000 Euro an Grasser gezahlt, damit dieser den für sie lukrativen Mietvertrag für die Finanzbehörden unterschreibe. Gezahlt wurde das Geld von der Porr Solutions an die zypriotische Gesellschaft von Peter Hochegger mit dem Namen Astropolis.

Der heute Befragte gab an, von seiner Firma seien 200.000 Euro an die Porr Solutions gezahlt worden, weil sie die Finanzierung optimiert habe. Richterin Marion Hohenecker hielt ihm unter anderem ein E-Mail eines anderen Angeklagten vor. Darin schreibt dieser: "...wurde ich seitens unserer Generaldirektion informiert, dass als Ergebnis des Mietvertrags mit der Finanz eine Vermittlungsprovision an Herrn Meischberger in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen sei. 100.000 Euro sollen defacto noch 2006 fließen, die weiteren 100.000 Euro mit Einzug der Finanz im TT (Terminal Tower, Anm.). Dies sei auch bereits dem Grunde nach der GF RL und Vorstand RLB OÖ bekannt. Die Verrechnung soll über eine zypriotische Consultinggesellschaft erfolgen. Meines Erachtens müßte jedenfalls ein Auftragsverhältnis seitens der TT KEG mit dieser Gesellschaft dargestellt werden....."

Wie der Angeklagte heute ausführlich vor Gericht sagte, sei damals aber in seinem Unternehmen festgehalten worden, dass es keine Absprache über eine Provisionszahlung gebe. Daher werde man auch keine Provisionszahlung leisten. Interessanterweise wurde aber eine 200.000 Euro hohe Zahlung an die Porr Solutions geleistet, die laut dem Angeklagten eine Abgeltung für die "Optimierung der Finanzierung" des Projekts war. Darüber findet sich aber nichts in einem Protokoll, hielt die Richterin ihm vor. "Man kann nicht alles protokollieren", meinte der Angeklagte.

Der damalige RLB OÖ-General Ludwig Scharinger habe ihn sogar im Juli 2007 angerufen, er solle die 200.000 Euro an die Porr Solutions bezahlen. Scharinger habe er kaum persönlich gesehen, nur zusammen mit anderen und "bei der Weihnachtsansprache". Einen derartigen Anruf habe er in seinem Berufsleben nur einmal bekommen. Scharinger ist selber in dem Verfahren angeklagt, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig.

In der peniblen Befragung durch die Richterin meinte der Angeklagte, er hätte die Rechnung ohnehin gezahlt, aber durch den Anruf von Scharinger, er solle die Forderung der Porr bezahlen, habe er es sofort gemacht. "Wenns da schon eine Beschwerde gegeben hat, wollt ich sie nicht länger liegen lassen", sagte er. Auf die Frage der Richterin, ob nun Scharingers Auftrag der Auslöser war, die Rechnung zu bezahlen, gab es keine klarere Antwort.

Er habe damit eine Leistung der Porr Solutions, nämlich die Optimierung der Finanzierung, abgegolten, beharrte der Angeklagte. Um eine Provisionszahlung oder die Abgeltung einer Provisionszahlung habe es sich nicht gehandelt.

Die Richterin verwies ihn darauf, dass am Rechnungsdeckblatt über die 200.000 Euro-Rechnung steht "Rg. Porr/Vereinbarung Astropolis". Es geht dabei offenbar um die zypriotische Briefkastenfirma Astropolis des Mitangeklagten Peter Hochegger, über die mehrere Bestechungszahlungen an Grasser gelaufen sein sollen, so die Anklage. Wie dieser Firmenname auf die Porr-Rechhnung kam konnte sich der Angeklagte nicht erklären.

Beim damaligen Linzer Bürgermeister sollte interveniert werden, dass ein Konkurrenzprojekt der staatlichen BIG ein längeres Genehmigungsverfahren bekommen sollte, nämlich "am besten als Zeit mind. 24 Monate bis zur Baubewilligung". Das geht aus einem Email des Angeklagten hervor. Zum Vergleich: Das eigene Bauprojekt wurde schon nach sechs Wochen baubewilligt. Man könne die beiden Projekte aber nicht vergleichen, so der Angeklagte.

Weiters meinte er in der heutigen Hauptverhandlung: "Ich nehme aus dem Prozess viele Lehren für die Zukunft mit."