Im Parlament wird am frühen Nachmittag der Initiativantrag der schwarz-blauen Koalition zum „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz“ beschlossen. Die derzeit gültige Regelung, wonach in abgetrennten Raucherzimmern geraucht werden darf, bleibt somit bestehen. Änderungen gibt es für Jugendliche und beim Rauchen im Auto: Wer ab 1. Mai beim Rauchen im Auto mit einem Mitfahrer unter 18 erwischt wird, ist laut Gesetz mit einer „Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1000 Euro zu bestrafen“, so der Plan der Regierung.

Bis zu 7500 Euro Strafe gibt es für jene, die Tabakwaren an Unter-18-Jährige verkaufen. Im Wiederholungsfall sind sogar bis zu 15.000 Euro fällig. Bisher lag die Altersgrenze bei 16 Jahren. Während in der Gastronomie weiter geraucht werden darf – werden die Raucher anderswo sanktioniert.

Die Regelung zum Rauchverbot im Privat-Auto mit Minderjährigen an Bord wird, wie Experten warnen, in der Praxis nicht leicht zu exekutieren sein. Im Gesetz steht nicht, dass die Polizei ein Auto anhalten muss, um ein mögliches „Rauchdelikt“ zu ahnden. Ob ein Mitfahrer unter 18 Jahre alt ist, lasse sich bei einem vorbeifahrenden Auto in der Regel nicht feststellen. Der OEAMTC fordert daher, Strafen wegen Rauchens im Auto sollten nur verhängt werden, wenn das Fahrzeug vorher angehalten wurde.

Ob unter 18-Jährige künftig in der Gastronomie nicht mehr im Raucherbereich sitzen dürfen, wurde zur Sache der Länder. Offen ist, ob unter-18-jährige Lehrlinge im Raucherbereich arbeiten dürfen.

Die FPÖ hatte sich gegen ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie gestellt und Pro-Raucher-Wirte in ihrem Anliegen nach einer Beibehaltung der derzeitigen Regelung unterstützt. Ärzte und eine ganze Reihe gegenteilig gesinnter Gastronomen warnten hingegen vor einer Rücknahme des absoluten Rauchverbots und den damit verbundenen negativen Gesundheitsfolgen.