Viele Ausländer,  darunter etwa 200 Österreicher,  hatten nach dem EU-Beitritt Ungarns 2004 in dem Land landwirtschaftliche Flächen langfristig gepachtet, weil der Erwerb verboten worden war. Seit 2014 darf Budapest laut EU-Vorschriften den Landkauf nicht mehr verbieten. 2013 aber schuf Ungarns nationalkonservative Regierung ein Gesetz, durch welches diese "Nießbrauchrechte" gekündigt wurden. Das Thema hat zu mächtigen Verstimmungen zwischen Ungarn und Österreich geführt und war Anlass zahlreicher vergeblicher diplomatischer Initiativen aus Wien.

„Ungarischer Boden in ungarischer Hand“ - das war eine der Devisen des Premierministers Viktor Orban. Die Aufregung darüber war groß. 

EuGH hat geurteilt

Nun hat der Europäische Gerichtshof Ungarn wegen des umstrittenen Bodengesetzes verurteilt. Damit hat auch ein Österreicher, der Inhaber von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn ist, mit seiner Klage Recht erhalten. Zuvor hatte die Kommission wegen Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Rechte ausländischer Investoren in diesem Bereich geklagt.

In dem EuGH-Urteil heißt es, es verstoße gegen Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen Angehörigenverhältnis zu den Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen in Ungarn stehen, ihr Nießbrauchsrecht genommen werde. Diese ungarische Maßnahme stelle eine mittelbare diskriminierende Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nicht gerechtfertigt sei.

Der Gerichtshof wies auch die Argumentation Ungarns zurück, dass die Maßnahmen dazu dienten, angebliche Verstöße ausländischer Erwerber von Nießbrauchsrechten gegen die nationalen Vorschriften über Devisenkontrolle zu ahnden. Nach ungarischem Recht seien solche Verträge über Nießbrauchsrechte nicht verboten. Die ungarischen nationalen Vorschriften seien mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs nicht vereinbar.

In dem Rechtsstreit ging es um "Nießbrauchsrechte" von Investoren in Ungarn, das heißt vertraglich zugesicherte Rechte auf Nutzen und Gewinne aus Landflächen. Diese hatte Ungarn im Dezember 2013 durch ein Gesetz gekündigt. Betroffen sind auch österreichische Landwirte.