Der 21. Verhandlungstag im Buwog-Prozess rund um Ex-Minister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte stand auf dem Programm. Noch bevor dieser befragt wird, hatte sich die Richterin dazu entschieden, das zweite große Kapitel des Prozesses zu öffnen: Die Causa Terminal Tower.

Dabei geht es um die Einmietung der Finanz in einen Büroturm am Linzer Hauptbahnhof. Die Staatsanwaltschaft wirft Grasser hier vor, als Finanzminister die Fäden gezogen und finanziell profitiert zu haben - und 200.000 Euro kassiert haben. Grasser bestreitet das. Doch zuerst wird die Richterin die fünf Personen befragen, die in dieser Causa angeklagt sind.

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Was am Mittwoch passiert ist

Als erster der sogenannten „kleinen Angeklagten“, die heute wieder im Gericht anwesend sind, wird W. befragt, ein ehemaliger Manager bei der Porr Solutions. Er sei für die komplette Abwicklung des Projektes zuständig gewesen, erklärt er. Er bekennt sich nicht schuldig. Alles habe mit der Option einer Liegenschaft der ÖBB begonnen, eine entsprechende Baugenehmigung sei - auch mit Hilfe der Stadt Linz - zügig erfolgt. „Eh toll, die Verwaltung funktioniert“, kommentiert Richterin Marion Hohenecker die Ausführungen.

Übrigens: Michael Dohr, Verteidiger von W. und bekannt für seine ausgefallenen Anzüge, ist heute in einem schwarzen Moschino-Anzug mit goldenen Details erschienen. Auf seinem Sakko ist ein goldenes Dollar-Zeichen aufgenäht, er trägt goldene Schuhe. 

2006 schied W. aus der eigens für das Projekt gegründeten Gesellschaft als Geschäftsführer aus - wegen einer rechtskräftigen Verurteilung inkl. bedingter Haftstrafe. 2009 kam eine Zusatzstafe dazu, 2013 folgte eine weitere Strafe, zählt die Richterin auf, W. nickt. „Sie wissen das besser, Frau Rat.“ „Ich weiß gar nix, ich lese nur vor“, antwortet die Richterin. W. sei trotz Strafen bis 2010 bei der Porr angestellt gewesen, bis er aus dem Konzern ausschied - er habe sich nicht mit deinem damaligen Chef verstanden habe. 

Widerspruch zum Akt 

Dass die Finanz eines Tages in den Terminal Tower einziehen sollte, sei von vornherein klar gewesen. Die Wünsche der Finanz seinen in die Planung eingeflossen, auch die Mitarbeiter wurden befragt. W. sagt, dass letztere klassische Wünsche wie möglichst großzügige Arbeitsplätze geäußert hätten. Hier wird es spannend: Denn im Akt des Terminal Towers ist zu lesen, dass die Mitarbeiter überhaupt nicht in den Turm wollten. Hatte er dazu Wahrnehmungen, fragt die Richterin streng nach. Es sei zwar immer wieder von Problemen und Querschüssen gesprochen, er sei aber vorrangig mit dem Chefverhandler der Finanz in Kontakt gestanden - nicht mit den Mitarbeitern. 

Es habe immer mehr Wünsche von Seiten der Finanz gegeben, erinnert sich W.. Das Projekt sei dann fast an zu wenig Stellplätzen gescheitert, darum habe man sich aber gekümmert. Gezahlt hat das der Vermieter, weil dienfinanz kein Geld dafür hatte. Dafür wurde die mietfreie Zeit von vier auf einen Monat reduziert. 

Nach der Klärung einiger Mietdetails geht es um die Wahrnehmung von W. zu einer Involvierung des Zweitangeklagten Walter Meischberger. Bei einem Jour fixe im November 2006 sei er darüber informiert worden, dass Meischberger eine Provision in Höhe von 200.000 Euro in Form von zwei Zahlungen a 100.000 Euro zusteht. „Haben Sie nachgefrag?“, fragt die Richterin. „Nein.“ Ob Meischberger dafür entsprechende Leistungen erbracht hat, wisse er nicht.

Umzugsfirma Meischberger?

Es sei W. gesagt worden, dass der Zweitangeklagte dabei geholfen habe, dass die Finanz in den Terminal Tower einzieht. Wie er das gemacht habe, will Hohenecker wissen. „Ich mein, ich nehm jetzt nicht an, dass der Herr Meischberger für 100.000 Euro beim Einzug die Umzugskartons getragen hat. Ich weiß es nicht, wir werden ihn fragen", wird die Richterin lauter. Meischberger lacht und schüttelt den Kopf. W. gibt an, dass er dazu keine Wahrnehmungen hat. 

Einen entsprechenden Vertrag über diese „Lobbyleistung“ hätte es geben sollen, dazu sei es aber nicht gekommen. Die Provision sei dann über eine Firma Astropolis ausgezahlt worden, heute wisse W., dass diese Firma dem ebenfalls Angeklagten Peter Hochegger gehörte. Er haben nicht nachgefragt, als „dritter Zwerg“ habe man die Dinge auszuführen gehabt. W. hat damals nach eigenen Angaben übrigens 4.500 Euro netto verdient. Das mit dem Zwerg scheint ihm die Richterin deshalb nicht so ganz zu glauben. Es sei dann ein Vertrag mit der Astropolis erstellt worden, diesen kenne W. aber nur aus den Akten. In diesen Vertrag seien zudem vollkommen andere Leistungen gestanden, zudem seien Teile eines Entwurfes von ihm für einen Marktbericht zu Rumänien.

“Das kommt bei den Damen nicht gut an“ 

Den Zeitpunkt, an dem er diesen Entwurf erstellt hatte, weiß W. noch ganz genau: Es war sein Hochzeitstag im Herbst. "Das weiß ich noch so genau, weil ich dann noch endlose Diskussionen zuhause führen durfte, weil ich um 22.30 Uhr statt um 18 Uhr wie ausgemacht heimgekommen bin." Im Saal wird gekichert. "Das kommt bei den Damen nicht gut an."

Nun geht es um Details zu eben diesem Entwurf, die Schöffen machen sich aufmerksam Notizen. Nach einer kurzen Pause geht es weiter. Übrigens sitzen heute viele Verteidiger im Mantel im Saal, ebenso manche Journalisten.

Die Lüftung ist offenbar auf Kühlen eingestellt. Die Richterin verkündet nach der Pause, dass nun etwas umgestellt wurde, damit es wieder wärmer wird. „Mein Vorschlag, ein Lagerfeuer zu machen, wurde abgelehnt“, sagt Hohenecker sichtlich amüsiert. 

Trotz anhaltender Zugluft geht es weiter - mit zwei Protokollen einer Sitzung. In der ersten sind die besagten 200.000 Euro enthalten, in der zweiten Version sind sie es nicht mehr. Eingepreist wurden sie aber, erinnert sich W., wer den Satz herausgestrichen hat, wisse er nicht. In einer von der Richterin vorgelegten Mail werden übrigens zwei sehr bekannte Namen genannt: jener des Immobilien-Maklers Ernst Karl Plech und jener des Hauptangeklagten Grasser. Plech wird darin als „Intimus von Karl-Heinz Grasser“ bezeichnet. W. gibt nun auch an, dass die 200.000 Euro in der ersten Protokoll-Version als Marketingausgaben angegeben wurden. 

Die Richterin liest W. ein Überwachungsprotokoll eines seiner Telefonate vor, es geht dabei um eine ominöse Unterlage. W. will sich an dieses Telefonat nicht mehr erinnern können. 

Im Gerichtssaal ist es übrigens nun noch kälter als am Vormittag. Nach der Mittagspause sitzen mittlerweile fast alle Angeklagten und anwesenden Journalisten im Mantel im Gerichtssaal. Grasser und Meischberger haben ihre Mäntel eng um sich geschlungen, Hochegger hat einen Gilet über den Pulli gezogen. Auch ein Großteil der Schöffen hat Mäntel angelegt. 

Die Richterin setzt ihre Befragung des Angeklagten W. fort. Wann er erfahren habe, dass Plech und Meischberger mit von der Partie waren. Von Plech habe er nichts gewusst, von Meischberger habe er in besagtem Jour fixe erfahren. Richterin Hohenecker hört aufmerksam zu und legt währenddessen nun selbst einen dicken Schal um den Hals. 

Falsches Protokoll unterzeichnet 

Es geht um Details zu diversen Verträgen und Konzepten. Die Richterin hält W. Aussagen zur Causa Terminal Tower vor, der Angeklagte nimmt zu jeder davon Stellung. Er gibt aber an, dass Teile seiner Aussage falsch protokolliert wurden, zwei Sachverhalte seien miteinander verwechselt worden. Unterschrieben hat er das Protokoll dennoch. „Diesen Fehler können Sie mir zurechnen.“ Immobilienmakler Plech habe er damals nicht gekannt, er kenne seinen Mitangeklagten, der (normalerweise) mit ihm auf der Anklagebank sitzt, auch heute nicht persönlich. Plech fällt für einige Wochen im Prozess aus, weil er sich im Krankenhaus befindet.

Die Befragung zieht sich, Hohenecker hält W. weiterhin Aussagen vor, er bestätigt diese und er klärt sie. Nach einer kurzen Pause wird weiterverwandelt, Grasser wird von der Richterin augenzwinkernd ermahnt, das Handy schauen einzustellen. Kurz gibt es Verwirrung und eine Diskussion zwischen der Richterin und Verteidiger Dohr. Offenbar gibt es ein Problem mit den Terminen, W. müsse nach Wiener Neustadt. Hohenecker sieht das nicht sei , „die Sitzungstermine sind seit Herbst bekannt“. Danach geht es weiter mit den Protokollen von W.s Einvernahmen. 

Langsam wird die Temperatur im Gerichtssaal erträglicher, oder die Anwesenden gewöhnen sich schlicht an das frostige Raumklima. Der Großteil behält seine Mäntel dennoch an. Nachdem Richterin Hohenecker mit ihrer Befragung fertig ist, meldet sich Anwalt Dohr - mit der Bitte, dass sein Mandant morgen nicht erscheinen muss. Er müsse zu einem Gerichtstermin in Wiener Neustadt. W. könne per Videoschaltung teilnehmen, die Richterin und der Staatsanwalt lehnen das ab. Nach einer kurzen Beratung wird entschieden, dass W. morgen wieder anwesend sein muss. Damit wird die Verhandlung geschlossen, morgen geht es weiter.

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