Das Gesetz zur Anpassung der Familienbeihilfe bei im Ausland lebenden Kindern stieß in der heute endenden Begutachtung auf bekannten Widerspruch, aber auch auf neue Vorbehalte. Denn die Maßnahme, die laut Regierung jährlich gut 100 Millionen Euro sparen soll, könnte auch Kinder von im Ausland arbeitenden Diplomaten, Militärs oder Lehrern an Auslandsschulen treffen.

So heißt es in einer Stellungnahme aus dem Beamtenministerium von Heinz-Christian Strache, für derartige Zweifelsfragen müsse es im Gesetz zu "Klarstellungen" kommen. Ob Diplomaten einfach ausgenommen werden können, ist freilich unklar.

Verstoß gegen Europarecht?

Volksanwältin Gertrude Brinek gibt in einer Stellungnahme zu bedenken, dass die Personenfreizügigkeit in der EU nicht eingeschränkt werden dürfe. Auch die Arbeiterkammer verweist auf ihre schon bekannte Befürchtung, die Regierungsmaßnahme könnte gegen Europarecht verstoßen.

Die Angst, das Pflegesystem könnte beeinträchtigt werden, weil ausländische Pflegerinnen dann nicht mehr nach Österreich kommen, wird in der Branche allerdings nicht geteilt: Walter Marschitz vom Arbeitgeberverband der Sozialwirtschaft sagte im Ö1-Morgenjournal, er erwarte hier "keine dramatischen Auswirkungen". Denn rund die Hälfte der ausländischen Pflegerinnen habe selbst keine betreuungspflichtigen Kinder, diese Gruppe sei von der Kürzung nicht betroffen.