Nach der Causa Landbauer droht neuerlich Ungemach im Umgang mit Burschenschaften  - diesmal im Bereich der Universitäten. Nach Informationen der Kleinen Zeitung hat Wissenschaftsminister Heinz Faßmann Vorbehalte gegen rund zehn von der FPÖ nominierte Uni-Räte angemeldet. Diese seien wegen der Mitgliedschaft in radikalen, deutschnationalen Kooperationen als Aufsichtsräte an heimischen Universitäten untragbar. Dass der Minister zur Aufklärung der Biographien den Verfassungsdienstes eingespannt habe, wird vom Innen- wie auch vom Wissenschaftsministerium dementiert. 

Mit Ende Februar läuft die Amtsperiode von insgesamt 60 Uni-Räten aus, die Regierung als Eigentümervertreter muss so bald wie möglich neue Köpfe für die Gremien an den 22 heimischen Universitäten bestellen. Offenbar haben sich ÖVP und FPÖ die 60 Nominierungen aufgeteilt. Eine Entscheidung ist überfällig, am Mittwoch hätte das Personalpaket bereits den Ministerrat passieren sollen. Nun ist vom 14. Februar die Rede, kommende Woche entfällt die Regierungssitzung wegen der Wiener Semesterferien.

Der "Kurier" hatte am Mittwoch drei konkrete Namen genannt: Werner Kuich, emeritierter Professor für Mathematische Logik und Formale Sprachen an der TU Wien, der der Burschenschaft Libertas Wien angehört und über Jahre im Beirat der zweifelhaften "Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung" des Hamburger Neonazis Jürgen Rieger tätig war. Kuich war 1984 Mitglied im Personenkomitee des rechtsextremen Präsidentschaftskandidaten Otto Scrinzi. Kuich soll  Grabredner bei der Beerdigung des Antisemiten Taras Borodajkewycz gewesen sein soll. Auf Widerstand in der ÖVP stöße laut "Kurier" auch die Nominierung  von Alois Gruber, Mitglied der Burschenschaft Arminia Czernowitz, sowie  Philipp Raich, Mitglied der Leobner Verbindung Leder. Raich war zuletzt  Obmann der Vandalia Wien, in der auch Vizekanzler Strache beheimatet ist.

Scharfe Worte findet unterdessen der Vizechef der österreichischen Rektorenchef in der Freitag-Ausgabe der Kleinen Zeitung. Dass die Regierung als Eigentümervertreter die Hälfte der Uni-Räte bestelle, sei durchaus vernünftig, "solange nichts so Ausgerissenes passiert, wie dass eine offenbar vor echten Rechtsradikalismen nicht gefeite Partei in die Regierung kommt, die Hälfte der Sitze zu nominieren beansprucht und das dann auch noch dem Vernehmen nach in manchen Fällen in einer Weise, die vollkommen inakzeptabel ist."

Oliver Vitouch erinnert daran, dass bereits einmal ein Uni-Rat wegen zweifelhafter Umtriebe abberufen wurde und dagegen beim Verfassungsgerichtshof Einspruch erhoben habe. "Der VfGH kam zum Erkenntnis, dass eine unkritische Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus eine schwere Pflichtverletzung im Sinne des Universitätsgesetzes darstellt." Der abberufene Gerhard Pendl hatte eine Rede am Grab eines hochdekorierten NS-Luftwaffenoffiziers gehalten.

"Pendl hatte vor Gericht argumentiert", so Vitouch, "er fühle sich in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt. Der VfGH entgegnete, niemand habe einen Rechtsanspruch auf das Amt eines Uni-Rats. Wenn er Äußerungen tätigt, die die Universität national und international in ihrer Reputation schädigen, dann ist das eine schwere Pflichtverletzung."