Eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission zur Rechtmäßigkeit der von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplanten Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten ist am Freitag in Brüssel eingebracht worden. Die Anfrage wurde von Europaabgeordneten aus neun Ländern und fünf verschiedenen politischen Fraktionen unterzeichnet.

Auch die österreichischen EU-Abgeordneten Angelika Mlinar (NEOS/Liberale) und Monika Vana (Grüne) unterstützten den Vorstoß. Die Anfrage wurde von der slowenischen Europaabgeordneten Romana Tomc (EVP) initiiert, sie hat auch die Unterstützung von EU-Mandataren aus Rumänien, Ungarn, der Slowakei, Polen, Tschechien, Deutschland und Belgien. Politisch reicht das Spektrum der Unterstützer von Grünen, Sozialdemokraten, Liberalen (ALDE), Europäische Volkspartei (EVP) bis zur Fraktion "Europäische Konservative und Reformer" (ECR).

Die EU-Kommission wird aufgefordert, drei Fragen zu beantworten:

"1. Ist es eine Diskriminierung von EU-Bürgern, wenn das von einem Mitgliedstaat gezahlte Kindergeld nach den Lebenshaltungskosten des Aufenthaltslandes der Kinder indexiert wird?

2. EU-Bürger zahlen Steuern und tragen zu nationalen Sozialsystemen in gleicher Art und Weise wie Inländer bei. Heißt das, dass sie rechtlich ebenso anspruchsberechtigt bei den Beihilfen sind? (Findet diese Regel im Fall des Kindergelds Anwendung?)

3. Ist die von Österreich geplante Maßnahme in Einklang mit EU-Recht, insbesondere Verordnung 883/2004? (zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Anm.)"

Die EU-Kommission muss innerhalb von sechs Wochen auf die parlamentarische Anfrage antworten.