Seit Anfang Oktober gibt es in Österreich ein Verhüllungsverbot. Dies hat seit seiner Einführung schon für zahlreiche Kritik und Einsätze gesorgt. 30 Amtshandlungen hat es gegeben - vorwiegend gegen Touristen und „Provokateure“, wie sie die Polizei nennt. Das waren etwa Maskottchen, Musiker mit Maske oder Schalträgerinnen.

Laut AGesVG (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz) ist das Tragen von Schals vor dem Gesicht "bei Kälte" gestattet. Doch was ist kalt genug?

Ein gewitzter Wiener hat nun eine Website eingerichtet, die sich mit der Frage: "Ist mein Schal schon legal?" beschäftigt. Angewandt wird hier eine „Wind-Chill-Formel“ des US-Wetterdienstes. Die für die Website verwendeten Daten stammen von der ZAMG, die im Zuge von "Open Data" zur Verfügung stehen.

Ist mein Schal schon legal?*


Ort:  Ist es schon kalt?

Linz/Hörsching:      Nein
Kremsmünster        Nein
Retz                     Nein
Wien/Hohe Warte   Nein
Wien/Schwechat    Nein
Bregenz                Nein
Innsbruck              Ja
Patscherkofel         Ja
Kufstein                Nein
Salzburg                Nein
Feuerkogel             Ja
Aigen im Ennstal     Ja
Mariazell                Nein
Eisenstadt             Nein
Lienz                     Nein
Graz/Flughafen        Nein
Bad Gleichenberg     Nein
Villacher Alpe          Ja
Klagenfurt/Flugh.     Nein
Sonnblick               Ja
St. Pölten              Nein

Datenquelle: ZAMG, Stand: 22. November 2017, 07:00 Uhr

*Die Tabelle kann als Orientierung genommen werden, ob die Verhüllung des Gesichts nach dem AGesVG am angegebenen Ort "zum Schutz vor Kälte" bereits angemessen ist.Sämtliche Angaben sind nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr.

http://www.schal-legal.at

Mail: jakob@spassarbeiter.at