Später als vorgesehen berichtet das Justizministerium über erfolgte Weisungen in Strafsachen. Laut Staatsanwaltschaftsgesetz müsste dies jährlich erfolgen, was laut der Rechercheplattform "Addendum" nicht erfolgt ist. Für den Zeitraum 2009 bis 2014 solle dies nun in den kommenden Tagen erfolgen, hieß es am Montag auf APA-Anfrage aus dem Justizministerium. Einen Rechtsbruch sieht man darin nicht.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sieht "keine stichhaltigen Vorwürfe" für einen Gesetzesbruch. "Ich habe mich seit meinem Amtsantritt gegenüber dem Parlament bei jedem Anlassfall zum Weisungsrat, in Form von parlamentarischen Anfragebeantwortungen, ausführlich erklärt", meinte er in einer Stellungnahme. In einem Brief an das Nationalratspräsidium werde zudem hervorgehen, dass es legitime Gründe für die Verzögerung gebe.

Ebenfalls vorgelegt werden soll mit dem Schreiben ans Präsidium der Bericht über die erteilten Weisungen. Von 2009 bis 2014 hat es demnach 59 Weisungen in Strafsachen gegeben, so der Strafrechts-Sektionschefs im Justizministerium, Christian Pilnacek. Er betonte, dass erst eine Berichtspflicht bestehe, wenn die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. Die weiteren Berichte werden laut Ministerium für Frühling 2018 in Aussicht genommen.

Zudem nahm Brandstetter die Justiz allgemein in Schutz. Die Ermittlungsbehörde arbeite grundsätzlich von Amtswegen und frei von politischen Interventionen. Die Einrichtung des Weisenrates im Jahr 2014 sowie die des Weisungsrates im Jahr 2016 beinhalteten zudem gravierende Veränderungen, welche die Unabhängigkeit der Justiz weiter festigten.