Der Rechnungshof kritisiert die Bundesländer, die nach wie vor keine Zahlen für die Transparenzdatenbank liefern. Die 2010 eingerichtete Datenbank sollte aufschlüsseln, wer welche Geldleistung in welcher Höhe vom Staat erhält. Ziel war es, Förderungen in Zukunft effizienter zu vergeben. Doch die Teilnahme der Länder an der Datenbank hat sich in den vergangenen sieben Jahren mehrmals verzögert.

Hauptkritikpunkt des am Freitag vorgelegten RH-Berichts ist, dass von den Ländern keinerlei Zahlungsdaten gemeldet wurden. Lediglich im Bereich, für den der Bund zuständig ist, sind Zahlungsdaten verfügbar. Von den Gemeinden gab es weder Zahlungsdaten noch Leistungsangebote. Die Datenbank sei zwar um geschätzte 13,6 Mio. Euro - die exakten Kosten waren laut den Prüfern nicht bezifferbar - technisch vollständig eingerichtet und auf transparenzportal.at online, werde aber in der Praxis aufgrund der Unvollständigkeit der Daten und der Unzugänglichkeit kaum genutzt.

Dem Bund hat die Transparenzdatenbank deutlich mehr Geld gekostet als die geschätzten 13,6 Mio. Euro. Denn wie es im Bericht heißt, überwies der Bund den Ländern über den Finanzausgleich zwischen 2012 und 2016 insgesamt 80 Mio. Euro für die Einführung der Transparenzdatenbank sowie die Errichtung der Landesverwaltungsgerichte, der davon auf den Verwendungszweck Transparenzdatenbank entfallende Anteil war nicht festgelegt.

Die Transparenzdatenbank sollte auch Fördermissbrauch verhindern - ohne Informationen über Förderungen auf Landesebene sei die Datenbank aber nicht geeignet, unzulässige Mehrfachförderungen auszuweisen, so die Rechnungshofprüfer. Außerdem: "Die Geheimhaltung von - auch anonymisierten und aggregierten - Daten sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber den staatlichen Entscheidungsträgern konterkarierte das Transparenzziel der Datenbank und behinderte das Steuerungsziel."

Das Finanzministerium, das die Datenbank betreibt, hatte zudem keine Übersicht über die Vollständigkeit. Im RH-Bericht heißt es wörtlich, "das Aufdecken von Unvollständigkeiten in der Transparenzdatenbank hing weitgehend von Zufällen ab."

Abschließend hält der RH zwar fest, dass die Transparenzdatenbank Potenzial hätte, dafür brauche es aber Änderungen. Einerseits müsse die Regierung eine kompetenzrechtliche Absicherung per Verfassungsmehrheit vorbereiten, anderseits sollten die zu erfassenden Leistungen in einer Expertenrunde definiert werden. Darüber hinaus sollte es einen ausreichenden Zugriff für Entscheidungsträger und Förderabwickler geben. Der RH hält fest, dass viele der Punkte "nur mit einer gemeinsamen Willensbildung von Bund und Ländern lösbar" seien.