183 Mandate werden bei der Nationalratswahl vergeben - und zwar auf drei Stufen: In den Regionalwahlkreisen gibt es Direktmandate, danach werden Mandate in den Bundesländern verteilt und zuletzt im Bund ein Ausgleich vorgenommen. Die Parteien reichen für jede Ebene Listen ein, nach deren Reihenfolge die Kandidaten Mandate erhalten, außer die Wähler haben mit Vorzugsstimmen eingegriffen.

Unterste Grundlage für die Mandatsverteilung ist die Volkszählung. Jedes Bundesland (und jeder Wahlkreis) bekommt eine Maximalzahl an Mandaten zugewiesen, die dort verteilt werden können. Die meisten stehen dem einwohnerstärksten Land Niederösterreich (nämlich 37) zu, Wien hat 33, Oberösterreich 32, die Steiermark 27, Tirol 15, Kärnten 13, Salzburg 11, Vorarlberg 8 und das Burgenland 7.

Die 39 Regionalwahlkreise sind unterschiedlich groß und haben damit unterschiedliche viele Mandate zur Verfügung: Der größte Wahlkreis Graz und Umgebung 9, der kleinste, Osttirol, eines; meistens gibt es zwischen drei und sechs Mandate pro Wahlkreis.

Theoretisch könnten schon alle 183 Mandate in den Ländern verteilt werden. Da bei den Berechnungen aber immer Reste übrig bleiben, fallen "Restmandate" an - die dann an die Kandidaten der Bundeslisten gehen. 2013 kamen 75 Abgeordnete über die Wahlkreise in den Nationalrat, 69 über die Landes- und 39 über die Bundeslisten in den Nationalrat.

Direktmandate nur für die Großen

Direktmandate in den Wahlkreisen erreichen üblicherweise nur die größeren etablierten Parteien. So holten sich die Grünen die zwei mit Verlusten 2008 eingebüßten Direktmandate mit ihren Zuwächsen 2013 wieder. NEOS und Team Stronach schafften kein einziges Wahlkreis-Mandat.

Für die Mandatsverteilung muss bei der Wahl - sobald die Ergebnisse vorliegen - zuerst geklärt werden, welche Parteien daran überhaupt teilnehmen. Das dürfen nur die, die bundesweit mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen oder in einem Regionalwahlkreis ein Direktmandat erreicht haben.

Zehn "Wahlzahlen"

Dann wird festgestellt, wie viele Stimmen jeweils für ein Mandat nötig sind. Dazu werden die "Wahlzahlen" ausgerechnet - jeweils eine für jedes Bundesland und seine Wahlkreise und eine für die Bundesebene. Insgesamt gibt es also zehn Wahlzahlen: Neun für die Länder (und deren jeweilige Wahlkreise) und eine für den Bund.

In den Ländern und Wahlkreisen kostete 2013 ein Mandat zwischen 21.902 (Vorarlberg) und 28.808 (Niederösterreich) Stimmen. Vergleichsweise "billig" sind Mandate auf Bundesebene zu haben: Dort waren 23.955 Stimmen erforderlich. Nur zwei Länder, Tirol und Vorarlberg, hatten etwas niedrigere Wahlzahlen, Wien und Kärnten eine etwas höhere - aber in allen anderen Ländern gingen 26.000 bis mehr als 27.000 Stimmen für ein Mandat drauf.