Die Universitätenkonferenz (uniko) begrüßt den von Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf zur Studienplatzfinanzierung. Kleine Einschränkung: "Es handelt sich dabei um den zweiten Schritt, der ursprünglich der erste hätte sein sollen", so uniko-Präsident Oliver Vitouch in einer Aussendung mit Verweis auf den bereits erfolgten Beschluss des Uni-Budgets.

Mit der Vorlage komme "hochsommerliche Bewegung in die für die Universitäten wichtige Materie, zumal die Umsetzung des Modells nach Jahren der Diskussion auch sachlich dringend geboten ist", betonte der uniko-Präsident. Am Modell habe man bereits seit 2010 mitgearbeitet, seit Veröffentlichung des aktualisierten Regierungsprogramms Ende Jänner 2017 und bis Anfang Mai in Arbeits-und Verhandlungstreffen im Zweiwochentakt.

Vitouch erscheint zwar eine sechswöchige Begutachtungsfrist im Hochsommer für eine Systemreform "knapp" und ist sich im Klaren, "dass die Umsetzung der nächsten Bundesregierung obliegt". Die Vorgangsweise hält er aber trotzdem für "vernünftig": "Angesichts der gesetzlichen Deadline 31. Jänner 2018 und der nachfolgenden Verhandlungen der Leistungsvereinbarungen müssen alle Akteure rechtzeitig die gesetzlichen Weichen stellen. Dazu zählt auch ein möglichst frühzeitiger und lösungsorientierter Begutachtungsprozess."

Mahrers Entwurf zur Studienplatzfinanzierung

Laut dem von Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) in Begutachtung geschickten Entwurf zur Studienplatzfinanzierung könnten die Unis nach derzeitigem Zulassungsstand ab 2019 österreichweit den Zugang in Jus, Fremdsprachen und den Erziehungswissenschaften beschränken. Außerdem sind zahlreiche lokale Platzbeschränkungen möglich, etwa in Politikwissenschaften oder Chemie an der Uni Wien.

Konkret könnten in Jus, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften nur rund die Hälfte der derzeitigen Studienanfänger zugelassen werden. In den Rechtswissenschaften wären das 4.300 Studienanfänger (derzeit: rund 8.600), in den Fremdsprachen 1.440 (derzeit: rund 2.300) und in den Erziehungswissenschaften 1.460 (derzeit: rund 2.700). Diese Werte entsprechen laut Wissenschaftsministerium in etwa der Zahl der derzeit im ersten Studienjahr prüfungsaktiv betriebenen Studien in diesen Fächern. Die Aufteilung dieser österreichweiten Mindestwerte auf die einzelnen Unis erfolgt in den Leistungsvereinbarungen mit dem Bund.

Als prüfungsaktiv betrieben gilt ein Studium dann, wenn mindestens 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr absolviert werden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen werden kann

Der Entwurf sieht sowohl bundesweite als auch unibezogene Zugangsbeschränkungen vor. Die jeweilige Uni kann dabei bei Vorliegen bestimmter Kriterien Platzbeschränkungen verhängen - sie muss es aber nicht. Voraussetzung ist jeweils die Überschreitung des Betreuungsrichtwerts des betroffenen Studiums um einen bestimmten Prozentsatz. Für die Möglichkeit einer bundesweiten Platzbeschränkung müssen mindestens zwei Universitäten betroffen sein, an denen im fraglichen Studienfeld mindestens 1.000 prüfungsaktive Studien belegt waren. Für eine unibezogene Beschränkung müssen an dieser Hochschule mindestens 500 Prüfungsaktive betroffen sein - außerdem soll eine präventive Beschränkung möglich sein, wenn binnen zweier Studienjahre gleichzeitig die Zahl der Prüfungsaktiven um 25 und jene der Studienanfänger um 50 Prozent gestiegen ist.

Die Beschränkung erfolgt durch Verordnung des Wissenschaftsministers, der für die Ermittlung der Zahlen jeweils auf den Durchschnitt der letzten fünf Jahre zurückgreifen muss. Nach dem derzeitigen Stand würde dies eben Beschränkungen in Rechtswissenschaften, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften ermöglichen. Lokal würde die Uni Wien außerdem die Möglichkeit erhalten, den Zugang in den Politikwissenschaften, Soziologie und Kulturwissenschaften, den Lehrämtern zur Bildenden Kunst sowie Musik und darstellenden Kunst sowie der Chemie zu beschränken. Die Uni Graz könnte im Studienfeld Umweltschutz beschränken, die Uni Salzburg in den Geowissenschaften, die Universität für Bodenkultur im Studienfeld Natürliche Lebensräume und Wildtierschutz, die Uni Linz bei der Ausbildung von Lehrkräften in den berufsbildenden Fächern und die Montanuni im Bergbau.

Verschiebungen möglich

Da die Regelung erst für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 in Kraft treten soll, sind aber noch Verschiebungen möglich - es könnten bei verstärktem bzw. vermindertem Studentenzustrom also neue Fächer dazukommen bzw. bestehende wegfallen. Die Maßzahl für die Bemessung der Mindestzahl an Studienplätzen wird durch eine Gewichtung verschiedener Indikatoren ermittelt: Zu 50 Prozent einfließen soll dabei die Zahl der prüfungsaktiven Studenten im ersten Studienjahr, zu jeweils 25 Prozent die Zahl der Studienanfänger und der Abschlüsse.

Änderungen gibt es auch bei den schon derzeit zugangsbeschränkten Studien Architektur, Biologie/Biochemie, Informatik, Wirtschaft, Pharmazie sowie Publizistik. Auch hier gibt es künftig eine Verordnung des Ministers, durch die die Zahl der derzeit gesetzlich festgelegten Plätze sinken könnte - in der Wirtschaft etwa von einer Mindestzahl von 10.630 auf bis zu 6.930. Auch hier muss sich der Minister aber am Durchschnitt der letzten fünf Jahre orientieren.