Auch die "maßgeblichen Kräfte in der SPÖ" - also die Bundesparteispitze - sind der Meinung, dass man dem ÖVP-Entwurf zum Sicherheitspaket in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen kann. Dieser Entwurf gehe zu weit, wenn man nicht gleichzeitig den Rechtsschutz bedeutend stärkt - und etwa beim Bundesverwaltungsgericht oder Verfassungsgerichtshof bündelt, sagte NÖ-Landeschef Franz Schnabl zur APA.

Schnabl, der früher Polizeigeneral in Wien war, wies auch darauf hin, dass "keine Hektik angebracht" ist. Schließlich sehe der Entwurf des Justizministers vor, dass die Regelung zur Überwachung der Messenger-Dienste und Internet-Telefonie erst mit 1. August 2018 in Kraft treten soll. Man könnte also nach der Wahl "seriös eine gute Lösung" suchen, meinte Schnabl. Dazu gehört für die SPÖ jedenfalls eine Stärkung des Rechtsschutzes. Wenn man schon die Überwachungsinstrumente nach deutschem Vorbild ausbaut, müsse man sich auch beim Rechtsschutz an Deutschland orientieren. Anstelle der Rechtsschutzbeauftragten in drei Ministerien sollte eine starke unabhängige Instanz etwa im Bundesverwaltungsgericht oder im VfGH eingerichtet werden. Diese müsste man, so Schnabl, auch ordentlich personell ausstatten - sei doch bei der Messenger-Überwachung mit einer Vielzahl von Prüfungen (nicht nur der Verdächtigen sondern auch ihres Umfeldes) zu rechnen.

"Keine Hektik" gilt für Schnabl auch angesichts der Tatsache, dass der von den ÖVP-Ministern Wolfgang Brandstetter und Wolfgang Sobotka vorgelegte Begutachtungsentwurf über das hinaus gehe, was zwischen SPÖ und ÖVP in den Vorgesprächen vereinbart wurde.

Mit Schnabls Erläuterungen zur Linie der Bundesparteispitze dürfte sich die Hoffnung von Justizminister Brandstetter zerschlagen haben, dass die Aussagen von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim wohl nicht mit den "maßgeblichen Kräften der SPÖ akkordiert" sei und Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) "hier für Ordnung sorgen wird".