14 Angeklagten, darunter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, hätte im November der Prozess wegen Korruptionsvorwürfen rund um die Privatisierung von Bundeswohnungen (Buwog) und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower gemacht werden sollen. Doch nun droht dem Prozess eine neuerliche Verschiebung. Wie die "Presse" berichtet, will die Verteidigung des Mitangeklagten Ernst Plech die Richterin nicht akzeptieren will und deswegen beim VfGH einen Antrag einbringen.

Gibt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Antrag - der an sich die Vorbereitung auf die Verhandlung nicht hemmt - statt, so könnte es im Buwog-Verfahren zu einem Richterwechsel kommen, schreibt die Zeitung.

Der VfGH entscheidet frühestens im Herbst
Der VfGH entscheidet frühestens im Herbst © APA/GEORG HOCHMUTH

Konkret geht es im 39 Seiten starken Antrag darum, dass bestimmte Passagen der Strafprozessordnung (StPO) angeschaut werden sollen. Die Stoßrichtung des Antrags laut "Presse": Die derzeit für den Prozess vorgesehene Richterin, Marion Hohenecker vom Straflandesgericht Wien, sei aufgrund verfassungswidriger Bestimmungen der StPO zum Zug gekommen. Die betreffenden Gesetzesstellen - es geht zu einem Gutteil um ein Verbinden zweier Verfahren - würden das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Daher seien sie aufzuheben oder zu korrigieren. Die Zeitung zitiert den Plech-Anwalt so: "Wenn der Verfassungsgerichtshof unserer Argumentation folgt, wäre Hohenecker für das Buwog-Verfahren nicht zuständig. Dann wäre vermutlich die ursprüngliche Richterin, Nicole Rumpl, für die Hauptverhandlung zuständig." Vor der Verbindung der beiden Prozesse heuer im April war Rumpl als Buwog-Richterin tätig. Sie ließ den Beschuldigten die Anklageschrift zustellen.

Petrikovics-Richterin soll Prozess führen

Die Richterin Hohenecker bekam den Fall, weil sie ein von der Buwog-Affäre unabhängiges Strafverfahren gegen den früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und weitere Angeklagte geleitet hatte - und Petrikovics ist nun auch unter den Buwog-Angeklagten. Dass die Richterin den Buwog-Prozess "erbte", ist aus Sicht des Anwalts von Immobilienmakler Ernst Plech, Michael Rohregger, eben nicht rechtens, so "Die Presse". Hohenecker dürfe nicht über Petrikovics urteilen, der aus Krankheitsgründen nicht zu einem Immofinanz-Prozess (Stichwort: "Villa Esmara") gekommen war, in dem es eine Verurteilung und einige Freisprüche von ihr gegeben hatte.

Die Verurteilung von Ronald Leitgeb (20 Monate bedingt) wurde aber vom OGH aufgehoben und es wird gegen den Tennismanager, für den die Unschuldsvermutung gilt, ein neues Verfahren geben. Damit sei auch das Buwog-Verfahren passe. So werde der Villa-Esmara-Fall nun von zwei verschiedenen Richterinnen behandelt. Hohenecker ist laut Zeitung aus Sicht des Plech-Anwalts also "befangen".

Detail am Rande: Der Anwalt Rohregger, der als Verfassungsexperte gilt, hat in Kooperation mit der Kanzlei Böhmdorfer/Schender den Großteil jener Anfechtungsschrift verfasst, die zur Aufhebung der Bundespräsidentschaftswahl geführt hatte.