13 gesetzliche Feiertage gibt es derzeit in Österreich, damit liegt man im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Dennoch könnte es bald zu einem zusätzlichen Feiertag für alle Österreicher kommen.

Der Grund: Eine Klage eines konfessionslosen Wieners. Dieser hat sich nämlich gegen die Diskriminierung zur Wehr gesetzt, die er, weil nicht Angehöriger der evangelischen, altkatholischen oder methodistischen Kirche, erfährt. Für Mitglieder dieser Religionsgemeinschaften ist der Karfreitag nämlich ein freier Feiertag; nicht so für den Rest der Österreicher. Dass hier nun eine Mehrheit - also konfessionslose, katholische, muslimische und jüdische Österreicher sowie Mitglieder anderer Religionen - sich gegenüber einer Minderheit diskriminiert fühlt, mag auf den ersten Blick kurios wirken, ist aber für die Entscheidung der Rechtsfrage ohne Relevanz.

Inhatlich ist die vorangegangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien durchaus umstritten. Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Mazal etwa argumentiert: "In der Anerkennung eines zentralen religiösen Bedürfnisses liegt keine Benachteiligung von Personen, die dieses religiöse Bedürfnis nicht haben."

Geld spielt keine Rolle

Gleichzeitig könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben. Denn neben dem Karfreitag sind auch der Reformationstag und der Versöhnungstag "Jom Kippur" freie Feiertage für gläubige Protestanten beziehungsweise Juden. Auch diese könnten - weil diskriminierend - als freie Tage eingeklagt werden.

Übrigens: Das Argument der Wirtschaft, dass dieser zusätzliche Feiertag natürlich auch zusätzliches Geld koste, ist hinfällig. Bereits mehrfach hielt der Europäische Gerichtshof fest, dass bei Fragen der Diskriminierung beziehungsweise deren Beseitigung Geld keine Rolle spielen dürfe.

EuGH um Klarstellung ersucht

Bis es zur Entscheidung kommt, wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Der OGH hat Zweifel, ob die Sonderstellung für Angehörige der evangelischen Kirchen eine Diskriminierung des Klägers aus Gründen der Religion darstellt. Darum habe man beschlossen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu stellen, hieß es. Der EuGH wird dabei um Klärung der europarechtlichen Frage ersucht, ob die Regelung im österreichischen Arbeitsruhe-Gesetz eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Religion darstellt und daher gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.

Das Verfahren vor dem OGH ist bis zum Einlangen der Vorabentscheidung des EuGH unterbrochen, hieß es weiter.