Der Rechnungshof übt vernichtende Kritik an der Tabak-Monopolverwaltung (MVG) und deren Eigentümervertreter, dem Finanzministerium: Es mangelte an Strategie und Konzepten, den Trafikanten wurde zu viel verrechnet, bei Managementbestellungen entstanden unnötige Kosten, es gab Unvereinbarkeiten mit Verhaltensregeln und fragwürdige freihändige Vergaben sowie massive Jugendschutzverletzungen.

"Weder das Bundesministerium für Finanzen noch die MVG hatten eine Unternehmensstrategie oder unternehmensspezifische Ziele für die MVG formuliert. Zudem fehlten interne Richtlinien mit objektiven, nachvollziehbaren Kriterien", schreiben die Prüfer in dem heute veröffentlichten Bericht. Dafür wurden den Trafikanten, unter ihnen ein erheblicher Teil mit Beeinträchtigung, zu viel verrechnet. "Die von den Tabaktrafiken eingehobenen Entgelte sollten nach dem Gesetzeswortlaut kostendeckend sein. Allerdings erzielte die MVG damit eine ständige Kosten- Überdeckung, die sie als Dividende an den Eigentümer ausschüttete", heißt es vom Rechnungshof.

Unnötige Vertragsverlängerung

Auch an der Personalpolitik findet der Rechnungshof jede Menge Ungereimtheiten. "Die Ausschreibung der Geschäftsführung der MVG im Jahr 2015 erfolgte - ohne sachlich nachvollziehbaren Grund - erst am letzten Tag des gesetzlich möglichen Zeitraums, weshalb der Dienstvertrag der bisherigen Geschäftsführerin bis zur Entscheidung über die Nachfolge zweimal verlängert werden musste", so die Prüfer.

Und es kommt noch dicker: "Die Höhe des Bezugs des im Jahr 2015 bestellten Geschäftsführers lag trotz unveränderter Aufgabenstellung bzw. Verantwortung deutlich sowohl über dem Bezug seiner Vorgängerin als auch über jenem der höchsten Verwaltungsbeamtinnen und -beamten des Bundes."

Weiters monieren die Prüfer dass "nicht nachvollziehbar war, ob die MVG ihre Ziele betreffend Nahversorgung mit Tabakwaren und nachhaltiger Sicherung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit von Tabaktrafikantinnen und -trafikanten ausreichend erfüllte".

Beamter bekam freihändig Trafik zugesprochen

Und auch ansonsten nahm man es anscheinend nicht so genau: "Die MVG führte nur in rund 10 Prozent der Vergaben von Tabakfachgeschäften und in rund 1 Prozent bei Tabakverkaufsstellen öffentliche Ausschreibungen durch, obwohl dies nach dem Wortlaut des TabMG 1996 der Regelfall sein sollte."

In einem Einzelfall bestellte die MVG freihändig einen (ehemaligen) öffentlich Bediensteten zum Tabaktrafikanten, der - neben dieser Tätigkeit - auch noch über ein Jahr in einem aufrechten (öffentlichen) Dienstverhältnis stand, berichtet des weiteren der Rechnungshof.

Und auch der Jugendschutz lag im Argen: "Die bei Tabaktrafiken in Wien festgestellte, nahezu durchgängige Verletzung von Jugendschutzbestimmungen unterlief das Argument des Gesetzgebers, wonach das Tabakmonopol auch aus gesundheitspolitischer Sicht erforderlich sei. Trotz der alarmierenden Prüfergebnisse veranlasste die MVG keine weiteren gezielten Jugendschutzprüfungen in anderen Bundesländern und legte bis Ende März 2016 kein Verbesserungskonzept vor."