Weiters enthält die Novelle eine Klarstellung, dass nicht nur gewerbliche, sondern alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung bedürfen. Vorgesehen ist auch die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Microchips.

Verboten werden das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen. Was die Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen betrifft, so wird diese verbessert. In Zukunft soll die Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof und der Akteneinsicht bei Strafgerichten in Tierschutzvergehen möglich sein.

Strengere Ausnahmeregelungen

SPÖ und ÖVP brachten zum neuen Gesetz noch einen Abänderungsantrag ein. Dieser enthielt u.a. Klarstellungen bezüglich der Verwendung von speziellen Halsbändern bei Hunden, der Auswilderung von Fasanen oder strengere Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern. Die Tierschutzsprecher Dietmar Keck (SPÖ) und Franz Eßl (ÖVP) zeigten sich letztlich zufrieden.

Für die Opposition gingen die Neuerungen im Gesetz nicht weit genug. Die FPÖ sah etwa zu wenig Fortschritt im Nutztierbereich. Ulrike Weigerstorfer vom Team Stronach kritisierte u.a., dass noch "Schlupflöcher" in der Kastrationspflicht von Freigängerkatzen bestünden.

Zwei Anträge vertagt

Christiane Brunner, Tierschutzsprecherin der Grünen, berief sich auf Schätzungen der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten", nach denen in Österreich jährlich fast zehn Millionen männliche Küken getötet werden und wünschte sich eine entsprechende Gesetzesänderung. Außerdem setzten sich die Grünen für ein Gütesiegelgesetz für Daunen ein. Durch lückenhafte Kontrollsysteme können viele Firmen nicht ausschließen, dass für die von ihnen verwendeten Daunen Tiere gequält wurden. Beide Anträge wurden vertagt.

Der Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes hatte im Vorfeld zum Teil Kritik durch NGOs hervorgerufen, 660 Stellungnahmen wurden abgegeben. Sie kritisierten unter anderem, dass weiterhin Stachelhalsbänder bei Polizeihunden, Anbindehaltung oder auch die Zucht von Niederwild zum Zweck der Bejagung erlaubt bleiben.