Ungeachtet kleinerer Scharmützel der vergangenen Tage hat sich die Koalition nun doch auf den im erneuerten Regierungsprogramm vereinbarten Beschäftigungsbonus verständigt. Die Regierungsvorlage hat den Ministerrat passiert. Umgesetzt werden im Wesentlichen die zuletzt von Kanzler Christian Kern (SPÖ) präsentierten Vorschläge, allerdings musste der Kanzler einige Abstriche machen.

Ursprünglich war die Rede davon, dass ausschließlich in Österreich gemeldete Jobsuchende in den Genuss der Regelung kommen. Der nun erweiterte Kompromiss sieht - de facto - eine deutliche Bevorzugung der Österreicher vor, Ausländer sind aber nicht kategorisch davon ausgeschlossen.  

Wie ist es mit Osteuropäern?

Beim Beschäftigungsbonus geht es darum, dass den Dienstgebern über drei Jahre für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter die Lohnnebenkosten zur Hälfte erlassen werden. Freilich wird nicht jeder zusätzliche Arbeitsplatz gefördert. Die aufgenommene Person muss entweder arbeitslos beim AMS gemeldet gewesen sein, den Job wechseln, aus einer österreichischen Ausbildungsstätte kommen oder, und das ergänzt die Kern-Pläne, sie muss ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte vorweisen.

Dies bedeutet, dass auch Osteuropäer, die beim AMS gemeldet sind, in Österreich bereits beschäftigt waren oder eine österreichische Schule absolviert waren, in die Regelung einbezogen sind. Dennoch dürfte es durch die Bestimmungen zu einer Verlagerung hin zu den Österreichern kommen: Osteuropäer, die neu nach Österreich zuwandern, sind davon explizit ausgenommen. Kern präsentierte beim Ministerrat auf Nachfrage der Kleinen Zeitung entsprechenden Zahlen: Von den 170.000 neuen Jobs, die im letzten Jahr geschaffen wurden, gingen 70 Prozent an Nichtösterreicher. Von diesen 70 Prozent waren wiederum 70 Prozent Neo-Zuwanderer. Diese rund 83.000 Personen kämen  künftig nicht in den Genuss des Beschäftigungsbonus.

Anträge ab 1. Juli

Als Referenzwerte werden die Beschäftigtenstände zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zwölf Monate davor herangezogen. Um förderungsfähig zu sein, muss im Vergleichszeitraum ein Zuwachs an Beschäftigungsverhältnissen von zumindest einem zusätzlichen Vollzeitäquivalent vorliegen. Für Unternehmen, die erst im Laufe der letzten zwölf Monate vor Antragstellung gegründet wurden, gilt als Berechnungsgrundlage ein Mitarbeiterstand von null. Die Beschäftigungsdauer muss zumindest sechs Monate betragen.

Doppelförderungen sollen vermieden werden. Daher wird für einen Beschäftigten, für den eine Lohnnebenkostenförderung gemäß Start-up-Förderung bezogen wird, nicht gleichzeitig auch ein "Beschäftigungsbonus" gewährt. Betriebe, die dem Sektor Staat zugerechnet werden, können nicht gefördert werden.

Die Antragstellung ist ab 1. Juli möglich und hat grundsätzlich vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlichen Arbeitsplatzes zu erfolgen. Die Kosten über den kommenden Finanzrahmen 2018-21 belaufen sich auf zwei Mrd. Euro. Nach spätestens zwei Jahren erfolgt gemäß Wunsch des Finanzministeriums eine Evaluierung. Abgewickelt wird das Förderprogramm nicht nur über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) sondern auch über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Zwei Milliarden Euro Budget

Die Inhalte dieses Ministerratsvortrags müssen nun noch in die Förderrichtlinien der Regierung eingearbeitet werden. Diese werden gemeinsam von Kanzleramt, Finanz- und Wirtschaftsministerium festgelegt.

Im Ö1-Morgenjournal ging der Kanzler davon aus, dass das Papier nicht im Widerspruch mit geltendem Recht stehe. Die Vorlage wurde durch den Verfassungsdienst geprüft. "Ich gehe davon aus, dass das halten wird." Es sei jedenfalls "politisch die richtige Maßnahme." Zwei Milliarden Euro sind für das Programm vorgesehen.

Kern verwies auf die umstrittene deutsche Pkw-Maut, gegen die Österreich Bedenken habe: "Da ist eine Konstruktion gewählt worden, die die EU akzeptiert."

Er wies Kritik zurück, wonach die Maßnahme EU-Ausländer diskriminiere. "Wir können ja gar keine Ausländerbremsen machen, wir sind ja Teil der Europäischen Union." Wenn aber die Arbeitslosigkeit wegen des Zuzugs von EU-Ausländern auf den Arbeitsmarkt steige, dann müsse Österreich seine Interessen verteidigen. Der SPÖ-Chef verwies darauf, dass es 180.000 Entsendungen aus dem EU-Ausland gebe und es dabei zu Lohndumping komme. Wenn Strafen ausgesprochen würden, seien diese "kaum einzuheben", weil die Sitzstaaten der entsendenden Unternehmen nicht kooperierten.