In der Causa Blaulichtfunk empfiehlt die Generalprokuratur, die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Anklagten, des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und des Ex-Telekom-Festnetzvorstands Rudolf Fischer, zurückzuweisen. Nicht rechtskräftig wurde Mensdorff 2015 zu drei Jahren Haft und Fischer zu einem Jahr Haft verurteilt, beide wegen Untreue. Nun ist der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug.

"Nach Einschätzung der Generalprokuratur liegen weder Verfahrens- noch Begründungsmängel vor", erklärte Ulrich Martin von der Generalprokuratur am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal" des ORF-Radio. "Wir sind auch der Meinung, dass auch keine Fehler bei der rechtlichen Beurteilung oder hinsichtlich der Sanktionsfrage unterlaufen sind", so der Generalanwalt und Mediensprecher.

1,1 Millionen ohne Leistung bezahlt

Werden die Nichtigkeitsbeschwerden zurückgewiesen, wäre das erstgerichtliche Urteil in der Schuldfrage zu bestätigen. Am Landesgericht Wien waren Mensdorff und Fischer im Dezember 2015 schuldig gesprochen worden, weil die Telekom an den Lobbyisten 1,1 Mio. Euro ohne nachvollziehbare Leistungserbringung gezahlt habe, so das Gericht damals. Mensdorff wurde zudem dazu verdonnert, den Schaden von 1,1 Mio. Euro plus vier Prozent Verzinsung wiedergutzumachen.

Fischer hatte zwar im Prozess angegeben, Mensdorff habe ihn umfangreich beraten, unter anderem in Sachen Blaulichtfunk-Vergabe an das Tetron-Konsortium, und daher sei die Telekom-Zahlung gerechtfertigt gewesen, doch Nachweise, dass die Beratungstätigkeit tatsächlich stattgefunden hat, fand das Gericht nicht. Mensdorff hatte in seinem Schlussplädoyer das Fehlen schriftlicher Aufzeichnung damit begründet, dass er nicht so gut schreiben, aber sehr gut reden könne - und E-Mails benutze er sowieso nicht.