Westenthaler und der ehemalige BZÖ-Obmann Gerald Grosz hätten sich mit ihren Äußerungen "weit vom Boden zulässiger Kritik entfernt", sagte Forsthuber.

"Wir prüfen, ob diese Äußerungen nicht das Delikt der üblen Nachrede erfüllen und wir daher der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Westenthaler und Grosz erteilen", kündigte Forsthuber im Gespräch mit der APA an. Und weiter: "Ich werde solche ungerechtfertigten Angriffe auf die unabhängige Justiz nicht hinnehmen."

Opfer einer "Polit-Justiz"

Westenthaler, der am vergangenen Freitag wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, hatte sich nach der Urteilsverkündung als Opfer einer "Polit-Justiz" bezeichnet. "Ich weise diesen Vorwurf, der in Richtung Amtsmissbrauch geht, auf das Allerschärfste zurück", stellte sich Forsthuber vor seine Kollegin. Auch wenn es sich bei Westenthaler und Grosz um ehemalige Politiker handle, hätten sie nach wie vor eine Vorbild-Funktion inne und ihre Worte daher mit Bedacht zu wählen.

Friedrich Forsthuber
Friedrich Forsthuber © APA/GEORG HOCHMUTH

Grosz hatte auf Facebook die Richterin sogar mit Roland Freisler verglichen, der ab 1934 als Präsident des Volksgerichtshofes im nationalsozialistischen Deutschland unzählige Schauprozesse gegen Regime-Gegner geleitet hatte und für rund 2.600 Todesurteile verantwortlich war. In einem - später entschärften - Posting behauptete Grosz, die Vorsitzende des Schöffensenats hätte "in Manier der Beweiswürdigung der Volksgerichtshöfe eines Herrn Freisler" agiert, um Westenthaler "mit dem klaren und offenbarten Vorsatz des Vorurteils schuldig zu sprechen".

Gerald Grosz traute sich was - und ruderte dann wieder zurück
Gerald Grosz traute sich was - und ruderte dann wieder zurück © APA/MARKUS LEODOLTER

Dieser Entgleisung trat am Dienstagnachmittag auch das Justizministerium entschieden entgegen. "Es ist zulässig, im Rahmen des Rechtsstaats Kritik an Gerichten zu üben. Aber so ein Vergleich, der noch dazu außerhalb jedes Zusammenhangs steht, überschreitet das Maß der zulässigen Kritik in unerträglicher Weise. Das ist auf das Schärfste zurückzuweisen", meinte Ressortmediensprecherin Britta Tichy-Martin.

Entschuldigung folgte

Grosz soll sich für seinen Nazi-Vergleich bei der betroffenen Richterin mittlerweile telefonisch und schriftlich entschuldigt haben. In den Sozialen Medien legten einige Westenthaler-Sympathisanten allerdings das eine oder andere Schäuferl nach. "Die Rechtsverdreher und -beuger werden irgendwann ihrer gerechten Strafe zugeführt werden", war etwa zu lesen. Das Gerichtsurteil wurde als "politisches Schandurteil" bezeichnet.