Das VfGH-Erkenntnis zur Bundespräsidenten-Stichwahl hat wesentliche Auswirkungen auf die Wahlberichterstattung. Erste Resultate, Hochrechnungen und Stellungnahmen zur Stichwahl-Wiederholung werden deutlich später als bisher bekannt. Das Innenministerium darf die ersten Teilergebnisse erst nach Wahlschluss um 17.00 Uhr zur Verfügung stellen.

Das vorläufige Endergebnis sollte wie üblich rund um 19.30 Uhr vorliegen. Es wird noch keine Briefwahlstimmen enthalten, diese werden am Montag, 5. Dezember, ausgezählt.