In Österreich sind derzeit 3.175 Personen aufhältig, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden. Das sagte Ressortchef Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Montag bei einem Hintergrundgespräch. Jenen Betroffenen, die an ihrer Außer-Landes-Bringung nicht mitwirken, will Sobotka künftig die Grundversorgung streichen - und drängt die SPÖ weiter auf die rasche Behandlung seines vorgelegten Fremdenpaketes.

Die Zahl der Personen mit abgelehnten Asylanträgen, die sich im Land aufhalten, ist von Anfang 2016 bis zuletzt deutlich gestiegen - und zwar von rund 2.800 auf die genannten 3.175 Fälle. Die Gründe dafür sind der Rückstau an Asylanträgen aus dem Jahr 2015, aber auch die schnellere Bearbeitung der Anträge durch die Asylbehörden (da es zu Personalaufstockungen kam). Die meisten Betroffenen, die zuletzt trotz negativen Bescheides noch in Grundversorgung waren, kommen laut Innenressort aus Russland (561), gefolgt von Afghanistan (391) und Nigeria (298).

Mit der Arbeit der Asylbehörden zeigte sich Sobotka daher sehr zufrieden. "Es geht in eine richtige Richtung", sagte der Minister. Dennoch seien nach wie vor Personen in Österreich aufhältig, die einen rechtskräftig negativen Bescheid haben. Um diese zur Rückkehr zu bewegen, hat Sobotka bereits vor gut zwei Wochen seinem SPÖ-Gegenüber, Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, einen Vorschlag für ein neues Fremdenpaket übermittelt, das eine Reihe an entsprechender Maßnahmen enthalten soll.

Strafen für Erschleichung des Aufenthalts

Die Pläne sehen - wie bereits bekannt - Strafen für die "Erschleichung" eines Aufenthalts von 1.000 bis 5.000 Euro durch falsche Angaben (bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen) vor. Für eine nicht rechtzeitig erfolgte Ausreise (oder Einreise trotz Einreiseverbotes) sieht der Entwurf Strafen von 5.000 bis 15.000 Euro vor (oder Ersatzarrest von bis zu sechs Wochen).

Ebenfalls auf der Wunschliste des Ministers steht eine Änderung des Grundversorgungsgesetzes des Bundes: Anders als derzeit sollen all jene abgelehnten Asylwerber, die an ihrer Außer-Landes-Bringung nicht aktiv mitarbeiten (indem sie etwa ihren echten Namen verschweigen) die Grundversorgung komplett gestrichen werden. Wie viele das derzeit sind, konnte Sobotka auf Nachfrage nicht einschätzen.

Straftatbestand gegen "Reichsbürger"

Im Zusammenhang mit den Aktivitäten der sogenannten "Reichsbürger" und ähnlicher Organisationen in Österreich regt Sobotka die Einführung eines neuen Straftatbestands an. Er habe mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bereits darüber gesprochen, sagte er bei einem Hintergrundgespräch. Die Zahl der in dieser Szene Aktiven beziffert das Innenressort mit rund 750.

Anlass seiner Initiative seien nicht die tödlichen Schüssen eines "Reichsbürgers" auf einen Polizisten in Bayern gewesen, sondern Aktivitäten von einzelnen Personen aus dieser Szene in Österreich - die man schon vor dem tragischen Ereignis in Deutschland beobachtet habe, wie Sobotka ausführte.

Die Gruppierungen leugnen die Existenz des Staates und nehmen sich etwa das Recht zur Selbstjustiz heraus. Laut Sobotka würden einige der Aktivisten auch bei der extrem rechten Gruppierung der "Identitären" auftauchen.

22.000 ansprechbar für Reichsbürger

Als ein Beispiel für die problematischen Aktivitäten von Mitgliedern der Szene nannte Sobotka Fälle, in denen "Reichsbürger" "Pseudo-Gerichtsverhandlungen" durchführten und verschiedene - unliebsame - Personen mit hohen "Geldstrafen" belegten (oft ohne deren Wissen). Diese Schulden würden dann bei Schuldenregistern in den USA eingetragen. Danach werde versucht, das Geld über ein in Malta ansässiges Inkassobüro einzutreiben, so der Minister.

Diese Vorgehensweise ziehe beträchtlichen rechtlichen Aufwand für die jeweils Geschädigten nach sich, sagte Sobotka. Es gelte, derartige Tätigkeiten von vornherein zu unterbinden. Der in Betracht kommende Paragraf des Strafgesetzbuches, nämlich die Gründung einer "staatsfeindlichen Verbindung" (§ 246) greife zu wenig weit, meinte Sobotka.

Neben den rund 750 aktiven Mitgliedern der Szene schätzt das Innenressort, dass rund weitere 22.000 Personen in Österreich für derartige Ideen ansprechbar sind. Dies gehe aus Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz - etwa in Sozialen Medien im Internet - hervor.