Verurteilungen wegen eines Wahldeliktes sind selten, ermittelt wird aber immer häufiger. Das zeigt eine der APA vorliegende Statistik des Justizministeriums über Verfahren wegen Wahlmanipulation und ähnlichen Vorwürfen. Die bekannten Fälle betreffen vor allem Gemeinden. Sollte die FPÖ angekündigte Beweise für Manipulationen bei der Präsidentenwahl wirklich liefern können, wäre das eine Premiere.

Justizstatistik

Insgesamt scheinen die diversen Wahldelikte in der Justizstatistik mit heuer 48 Fällen auf (Stichtag 1. Oktober). Demnach wurden heuer in 19 Fällen Ermittlungen wegen Wahlbetrug (§266 StGB "Fälschung bei einer Wahl") aufgenommen. Darunter fällt sowohl die unberechtigte Stimmabgabe als auch die Manipulation des Ergebnisses. Dazu kommen noch Ermittlungen wegen "Täuschung bei einer Wahl" (11 Fälle), "Verbreitung falscher Nachrichten" (9), "Verletzung des Wahlgeheimnisses" (4) sowie Bestechung (3) und Wahlbehinderung (2).

Im langjährigen Vergleich ist zwar ein Anstieg der Ermittlungen erkennbar: Seit 2012 gab es pro Jahr durchschnittlich 36 Verdachtsfälle, 2002 bis 2006 waren es nur 15 pro Jahr. Im Endeffekt erweisen sich viele Vorwürfe aber als unhaltbar: Verurteilungen gab es seit 2002 nur sechs: drei wegen Wahlfälschung und drei wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses.

Kein Fall auf Bundesbene

Sollte die FPÖ tatsächlich Beweise für eine Manipulation der Bundespräsidentenwahl vorlegen können, wäre das wohl eine Premiere. Denn die bisherigen Verurteilungen wegen Wahlmanipulation betrafen soweit bekannt vor allem Gemeindewahlen. "Auf Bundesebene ist mir keine Manipulation bekannt", bestätigt auch der Parlamentsexperte und frühere VP-Klubdirektor Werner Zögernitz.

Ob und wie viele Hinweise die FPÖ bisher eingebracht hat, ist aber unklar. Parteianwalt Dieter Böhmdorfer war für die APA nicht erreichbar. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dazu keine Informationen, weil die FPÖ angekündigt hat, anstelle der im Sommer angekündigten Anzeige das anonyme "Whistleblower-System" nutzen zu wollen. Die Zuständigkeit Wahldelikte liegt außerdem bei den regionalen Staatsanwaltschaften, nur die (Formal)Fehler bei der Briefwahlauszählung ermittelt die WKStA.

Zwei anonyme Anzeigen betreffend angebliche Malversationen in Pflegeheimen gab es jedenfalls im Bereich der Staatsanwaltschaft Graz. Wie deren Sprecher der APA sagte, wurden die Ermittlungen aber eingestellt: Im ersten Fall habe die Anzeige keine Details enthalten - nicht einmal um welches Heim es sich handle. Und im zweiten Fall hätten Ermittlungen ergeben, dass keine Wahlkarten ohne Wissen der Heimbewohner bestellt worden seien.

Damit ist die größte derzeit bekannte Manipulationsaffäre jene wegen der Vorarlberger Gemeinderatswahl 2015: Hier geht die Staatsanwaltschaft Innsbruck dem Verdacht nach, dass ÖVP-Funktionäre in Bludenz über 60 Wahlkarten für andere Personen beantragt und ausgestellt haben, in Hohenems geht es um "Sammelbestellungen" für Heimbewohner. Beide Wahlen mussten bereits wiederholt werden.

Wegen eines Wahldeliktes ("Verbreitung falscher Nachrichten") ermittelt wurde auch gegen den geschäftsführenden niederösterreichischen FP-Chef Christian Höbart im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl in Guntramsdorf. Angeklagt wird er nun allerdings wegen Urkundenfälschung: Er soll eine Kandidatin ohne deren Wissen auf die FP-Liste gesetzt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.