Die FPÖ wird den Verfassungsrichter Johannes Schnizer wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung klagen. Das sagte der Medienanwalt der Freiheitlichen, Michael Rami, am Mittwoch. Es habe sich bei Schnizers Äußerung, die FPÖ habe die Anfechtung schon vor der Wahl vorbereitet, um "keine bloße Meinungsäußerung" gehandelt.

Rami beruft sich dabei auf das Strafgesetzbuch (StGB), Paragraf 111, sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), Paragraf 1330. Der FPÖ tue dies sehr leid, da man das Ansehen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) und von Schnizer nicht beschädigen habe wollen, so Rami.

"Die Vorwürfe, die Herr Schnizer gegen die FPÖ und Norbert Hofer in der medialen Öffentlichkeit erhoben hat, können wir aber so nicht im Raum stehen lassen", erklärte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung. "Ich bedauere, dass  Schnizer unsere ausgestreckte Hand nicht ergriffen hat. Seine Weigerung zur Rücknahme und Richtigstellung seiner unwahren Behauptungen in Form der Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung zwingt uns jetzt dazu, den Gerichtsweg einzuschlagen."

Schnizers Anwalt Michael Pilz hatte zuvor erklärt, dass Schnizer die von der FPÖ geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wird. Schnizer habe lediglich seine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht und weder der FPÖ, dem Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer noch Parteichef Heinz-Christian Strache rechtswidriges Handeln unterstellt.

Wie Pilz der APA erläuterte, habe Schnizer seine persönliche Meinung geäußert, also eine Wertung eines Sachverhalts vorgenommen. Der Sachverhalt selbst, die umfangreiche Anfechtungsschrift der FPÖ, sei unumstritten, so Pilz. Schnizer hatte in der "ZiB2" im ORF gesagt: "So etwas kann man nicht in einer Frist von einer Woche vorbereiten, meiner Einschätzung nach - aber vielleicht täusche ich mich."

Am Montag hatte sich Schnizer bei seinen Richterkollegen am Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschuldigt und erklärt, warum er die Aufhebung der Bundespräsident-Stichwahl öffentlich verteidigt hatte, räumte aber ein, er habe sich "über dieses Anliegen hinaus zu Äußerungen hinreißen lassen, die ich jetzt als großen Fehler betrachte".