Nach mehreren Klagen gegen Facebook-Hassposter gehen die Grünen nun erstmals gegen das soziale Netzwerk selbst rechtlich vor. Wie der Grüne Mediensprecher Dieter Brosz und die Anwältin der Grünen, Maria Windhager, am Freitag in einer Pressekonferenz erklärten, hat Grünen-Chefin Eva Glawischnig vergangenen Freitag am Handelsgericht Wien Klage gegen Facebook eingereicht.

Geklagt wird die Facebook Ireland Limited mit Sitz in Dublin, eine englische Übersetzung der Klage haben die Grünen bereits beigelegt. Der Streitwert beträgt 69.500 Euro. Somit müsste der Fall in letzter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) landen, führte Windhager aus. Die Grünen wollen, dass Facebook seine Geschäftspraxis ändert und mehr gegen Hasspostings unternimmt.

Den Fall selbst sehen die Grünen als unstrittig, es handle sich um den Tatbestand der üblen Nachrede sowie der Ehrenbeleidigung. "Eine gmahte Wies'n", so Windhager. Facebook sei in der Verantwortung, weil das Posting trotz Aufforderung der Grünen nicht gelöscht wurde. Darüber hinaus stellten die Grünen einen Antrag auf Herausgabe der Userdaten.

Die Facebook-Userin "Michaela Jaskova" - ein Fakeprofil - hatte Glawischnig im April dieses Jahres als "miese Volksverräterin" und "korrupten Trampel" bezeichnet. Das Posting ist nach wie vor abrufbar. Laut den Grünen hat dieses Facebook-Profil auch die Krebsgerüchte gegen Präsidentschaftskandidat Alexander Van der Bellen als erstes verbreitet. Aus Sicht der Grünen also ein guter Anlassfall.

Fakeprofile

"Es reicht", sagte Brosz. Viele Hassposter stünden in einem Naheverhältnis zur FPÖ, seien Mitglieder in Gruppen wie "Unsere Blaue Seite". Wenn der Urheber nicht bekannt sei, sei ein rechtliches Vorgehen gegen Hassposter fast unmöglich. Facebook gebe Nutzerdaten von Fakeprofilen nur auf richterliche Anordnung heraus, ein Fakeprofil könne man aber nicht klagen. "Hier beißt sich die Katze in den Schwanz", sagte Windhager. Facebook verhindere so eine Strafverfolgung.

Die Grünen sehen es als ihre politische Aufgabe, gegen Hass im Internet vorzugehen. Im vergangenen Jahr wurden 40 Verfahren, meist gegen Privatpersonen geführt. Das Zwischenfazit: Die österreichische Rechtslage biete grundsätzlich einen guten Schutz, problematisch sei aber, dass Facebook sich mit nationalen Gesetzen wie dem E-Commerce-Gesetz oder dem Verbotsgesetz nicht oder nicht ausreichend auseinandersetze.

So hat ein Facebook-Nutzer für Glawischnig eine Gaskammer gefordert. Die Grünen meldeten den Kommentar, Facebook sah aber keinen Vorstoß gegen die "Community Standards". Brosz beklagt, dass Facebook zwar PR-Agenturen in den Ländern beschäftigt, aber keine Rechtsanwälte. "Ein internationaler Konzern kann darauf nicht pfeiffen", sagte Brosz.

Ein weiterer Kritikpunkt: Facebook lösche nicht, sondern sperre lediglich den Zugriff, aus anderen Ländern seien "gelöschte" Postings weiter abrufbar. Für Windhager keine grundlegende Entfernung.

Für die Grünen ist für die Facebook-Klage jenes Gericht zuständig, wo sich das Unrecht verwirklich hat, also Österreich. Zudem sei Glawischnigs Interessensmittelpunkt Wien. Brosz rechnet aber mit einer "Verzögerungs- und Verschleierungstaktik" seitens Facebook. "Das werden wir aushalten, auch finanziell", so Brosz. Es könne auch nicht im Sinne Facebooks sein, "Betreiber der größten Hassplattform zu sein".

Von Facebook lag zunächst keine Stellungnahme vor.