Die Rechtsanwaltskanzlei GHENEFF-RAMI-SOMMER begehrt im Namen ihres Mandanten Mag. Karl-Heinz Grasser die Veröffentlichung folgender Mitteilung:

Nachträgliche Mitteilung

Sie haben am 23. Dezember 2010 auf Ihrer unter http://www.kleinezeitung.at/ erreichbaren Website (http://www.kleinezeitung.at/ politik/ innenpolitik/ 4217151/ Ainedter_Keine-Provisionen-an-Grasser-gezahlt) in einem Artikel mit der Überschrift „Ainedter: Keine Provisionen an Grasser gezahlt“ unter der Bezugnahme auf Mag. Karl-Heinz Grasser folgendes berichtet:

Im Zuge der Buwog-Ermittlungen ist auch der Verdacht aufgetaucht, dass bei der Dorotheums-Privatisierung Gelder geflossen sein könnten. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft diesen Komplex seit dem Sommer.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) führte gegen den früheren Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit der Privatisierung des Dorotheums im Jahr 2001 ein Ermittlungsverfahren (AZ 12 St 8/11x), in dem die Vorwürfe der Untreue (§ 153 StGB) und der Bestechlichkeit (§ 304 StGB) geprüft wurden.

Die WKStA hat dieses Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Mag. Karl-Heinz Grasser besteht (§ 190 Z 2 StPO).