Erst diese Woche musste FPÖ-EU-Abgeordneter Harald Vilimsky ordentlich Kritik einstecken, weil er das Wahlrecht für besachwaltete Personen infrage gestellt hat. Die Lebenshilfe etwa forderte den blauen Generalsekretär dazu auf, seine Aussagen zurückzunehmen - nun legte allerdings FPÖ-Anwalt und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer nach: Bei einer Abendveranstaltung des Anwaltsklubs "Justitia" erklärte er, dass es illegal sei, wenn Wahlkarten nicht höchstselbst beantragt werden.

Wenn also - und dies ist die gängige Praxis - etwa Sachwalter Wahlkarten beantragen oder in Pflegeheimen mehrere Wahlkarten auf einmal für die Heimbewohner bestellt werden, wären betroffene Bewohner laut Böhmdorfer von der Wahl auszuschließen. "Wer selbst keine Wahlkarte beantragen kann, ist von der Wahl auszuschließen. Das sagt nicht der Böhmdorfer, sondern die Judikatur", fügt der FPÖ-Wahlanfechtungsanwalt hinzu. In Österreich gibt es laut ihm etwa 60.000 Besachwaltete, zudem befinden sich Zehntausende in Pflegeheimen. Böhmdorfer spricht nun von aufgetauchten Fällen, in denen einzelne Betreuer für mehr als 60 Leute Wahlkarten beantragt haben. Laut dem Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, gäbe es als Alternative mobile Wahlkommissionen. Diese jedoch werden oft nicht benötigt, weil die Pflegeheimbewohner ohnehin mit Wahlkarte wählen.

Außerdem nahm Böhmdorfer mehr als drei Monate nach der Wahlaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) Stellung zu den angeblichen Wahlmanipulationen. Während der VfGH in seinem Erkenntnis urteilte, dass bereits die Möglichkeit einer Manipulation für die Aufhebung genüge, kündigte die FPÖ ja Anzeigen an - und beteuerte stets, dass Manipulationen keinesfalls ausgeschlossen werden dürfen und man klare Hinweise dafür habe. Doch nun agiert Böhmdorfer zaghaft: Er sprach lediglich davon, dass die FPÖ der Justiz Hinweise auf Manipulationen übermittle - ob die Partei jemanden angezeigt hat, sagte er nicht. Ebenfalls verriet er nichts über den Stand der Erkenntnisse über angebliche Manipulationen. Man sei letztendlich "nicht in der Lage", abschätzen zu können, ob die Staatsanwaltschaft wegen Manipulationen überhaupt eine Anklage erheben werde.