Die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gaben am Dienstag den Klägern Mehmet Altan und Sahin Alpay Recht. Sie schlossen sich damit der Meinung des türkischen Verfassungsgerichts an, das die Inhaftierung der beiden Kläger bereits im Januar als Verstoß gegen ihre Grundrechte eingestuft hatte.

Alpay wurde auf Beschluss des türkischen Verfassungsgerichts am Freitag aus der Haft entlassen; er steht jedoch nun unter Hausarrest.  Die Türkei ist Mitglied des Europarats (nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union) und damit verpflichtet, die Urteile des Gerichts umzusetzen.

Mehr als 55.000 Menschen wurden in der Türkei seit dem gescheiterten Putschversuch festgenommen, mehr als 140.000 Staatsbedienstete entlassen oder vom Dienst suspendiert. Auch die Presse- und Meinungsfreiheit wurde unter Präsident Erdogan stark eingeschränkt, der zunehmend autoritär regiert.