Auf Polen, Ungarn und Tschechien kommt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu, weil sie keine Flüchtlinge aufnehmen wollen. Die EU-Kommission werde am Mittwoch entsprechende Verfahren einleiten, teilten Diplomaten am Montag in Brüssel mit. Die Beratungen der Kommission dazu finden am Dienstag in Straßburg statt, am Nachmittag soll das Ergebnis offiziell bekannt gegeben werden.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte sich bereits am Wochenende für Verfahren gegen Aufnahmeverweigerer ausgesprochen. Im Mai hatte die Kommission die betreffenden Länder aufgefordert, bis Juni der Aufnahme von Flüchtlingen zuzustimmen.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand mehrerer osteuropäischer Länder die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland beschlossen. Sie sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem in andere Mitgliedstaaten gebracht werden.

Bisher wurden nur etwa 20.000 Asylbewerber über dieses sogenannte Relocation-Programm aufgenommen. Polen und Ungarn haben bisher keinen einzigen Flüchtling empfangen.

Nach Angaben von EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos vom Mai könnte auch gegen Tschechien ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet werden. Prag hat seit fast einem Jahr keine Asylbewerber mehr aufgenommen.

Neben Polen und Ungarn hat auch Österreich bisher keinen Asylbewerber aus diesem Kontingent aufgenommen. Die Regierung hatte bis März dieses Jahres wegen der hohen Flüchtlingszahlen zunächst eine Ausnahme erwirkt. Nach einigem Zögern sagte die Bundesregierung mittlerweile die Aufnahme von zunächst 50 Personen aus Italien zu.

Ungarn und auch die Slowakei klagen gegen den Beschluss der EU-Innenminister vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Slowakei nahm bisher nach jüngsten Angaben der EU-Kommission 16 aus Griechenland eingetroffene Flüchtlinge auf.