Das italienische Verfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform des früheren Ministerpräsidenten Renzi in Teilen gekippt und damit den Weg für Neuwahlen geebnet.

Die Höchstrichter in Rom stellten fest, dass einige Teile des seit vergangenem Juli in Italien geltenden Wahlgesetzes verfassungswidrig sind  und gestrichen werden müssen. Zugleich urteilten sie, dass mit dem geltenden Wahlgesetz in jedem Fall Parlamentswahlen stattfinden können. Abgesehen von den nicht verfassungskonformen Aspekten sei das Wahlgesetz "Italicum" sofort anwendbar.

Rechtswidrig sei allerdings die vom Wahlgesetz vorgesehene Wahl in zwei Durchgängen. Dafür sei die Mehrheitsprämie für Parteien, welche die 40-Prozent-Marke erreichen, rechtskonform, urteilten die Verfassungsrichter.

Die 2015 verabschiedete Wahlreform wurde bisher in Italien noch nie angewendet. Das Wahlgesetz war an die gescheiterte Verfassungsreform des früheren Regierungschefs Matteo Renzi gebunden. Diese lehnten die Italiener im Dezember per Referendum ab.

Nach der derzeitigen Regelung gilt nun für das Abgeordnetenhaus ein Mehrheitswahlrecht, das die Regierungsbildung grundsätzlich vereinfacht. Im Senat gilt jedoch weiterhin das Verhältniswahlrecht. Eine Überarbeitung des Wahlrechts im Parlament könnte den Weg für vorgezogene Wahlen ebnen. Präsident Sergio Mattarella hatte es abgelehnt, Neuwahlen vor einer Änderung des Wahlrechts abzuhalten. Parlamentswahlen werden in Italien spätestens im Frühjahr 2018 stattfinden.