Die "Konzeption Zivile Verteidigung" (KZV), die Innenminister Thomas de Maiziere am Mittwoch vorstellen wird, soll ein Krisenplan für den Ernstfall sein.

Unter der Annahme, dass Deutschland angegriffen wird bzw. die NATO an deren Außengrenze verteidigen muss, würden sämtliche Strukturen umgebaut, um eine Notversorgung mit Strom, Wasser und Lebensmitteln zu sichern, auch wenn große Teile der Verwaltung zerstört sind.

Arbeitskräfte aus Zivilbevölkerung

Angedacht ist dabei auch, dass auf Arbeitskräfte aus der Zivilbevölkerung zurückgegriffen wird, und zwar sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke. "Ausnahmsweise" könnte dann die Bundesagentur für Arbeit "Personen in Arbeitsverhältnisse verpflichten", wenn der Bedarf an Arbeitskräften nicht anders gedeckt werden kann.

Bei Männern wird dabei unter anderem die Verbindung zur Wehrpflicht hergestellt. Diese ist zwar seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt, weil sie aus Sicht der Bundesregierung ihre Bedeutung verloren hat. Der Pflichtdienst ist aber weiterhin im deutschen Grundgesetz enthalten und könnte mit einem einfachen Gesetz wiederbelebt werden. Im Notfallplan heißt es daher: "Es ist zu prüfen, inwieweit diese Regelungen noch sachgerecht sind", ob es also für eine Dienstverpflichtung die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht braucht.

Was die zivilen Dienstleistungen betrifft, so wird vor allem auf die Post und auf Unterkunft und Verpflegung Bezug genommen. Auch der Transport wird erwähnt.