Daher habe er nicht in das Land zurückgehen wollen, das ihm 2013 einen Schutzstatus gewährt hatte und in das er von Deutschland aus abgeschoben werden sollte.

Das geht aus einem Anschreiben des Syrers hervor, das der Nürnberger Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg (Linke) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur zur Verfügung stellte.

Der 27-Jährige, der bei dem Bombenattentat am Sonntagabend getötet wurde, berichtet darin, er sei von der Polizei geschlagen worden, weil er seine Fingerabdrücke nicht habe abgeben wollen. Zudem habe die Polizei ihn zwei Monate lang in einer Einzelzelle festgehalten.

Gefängnis, keine Versorgung

Eine medizinische Behandlung habe er nicht erhalten. Der Mann berichtete von einem Raketenangriff auf sein Haus im syrischen Aleppo, bei dem er verletzt worden sei. "Einige Metallsplitter befanden sich in meinen Armen und Beinen." Seine Frau und sein Kind seien bei dem Angriff ums Leben gekommen.

Laut dem Schreiben kam er am 16. Juli 2013 über die türkische Grenze nach Bulgarien und setzte danach seinen Weg durch Serbien fort. Dort sei er von Polizisten gestoppt und nach Bulgarien zurückgebracht worden. Nach dem Gefängnisaufenthalt sei er in einem Flüchtlingscamp gewesen. Eine Hilfsorganisation habe ihn zum Arzt geschickt und dieser ins Krankenhaus. Eine Operation sei jedoch nicht möglich gewesen. Daher sei er mit dem Flugzeug nach Österreich gereist.

Schutz in Deutschland

Nach seiner Festnahme sei er dort ins Krankenhaus gekommen, wo er operiert worden sei. "Jedoch wollte mich die Behörden noch vor Beendigung aller Operationen wieder nach Bulgarien abschieben. Deswegen sah ich mich auch gezwungen, Österreich zu verlassen. Und suche nun in Deutschland Schutz", schrieb der Mann.

Wie Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck der APA bestätigte, hatte der spätere Selbstmordattentäter 2014 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Wegen eines positiv beschiedenen Asylantrags in Bulgarien im Jahr 2013 sei dieser jedoch abgelehnt worden. Der Syrer sei nicht aus Österreich ausgewiesen worden, weil er über ein von Bulgarien ausgestelltes "Konventionsreisedokument" verfügte, das einen 90-tägigen Aufenthalt im Schengenraum erlaube, fügte Grundböck hinzu. Dass er in einem österreichischen Spital operiert worden sei, konnte der Sprecher nicht betätigen.