Die seit dem 4. Oktober laufende Familiensynode der Katholischen Kirche ist in die Endphase eingetreten. 270 Synodenväter nutzen diese letzten Stunden noch, um aus einer riesigen Anzahl von Änderungsanträgen den Schlussbericht der dreiwöchigen Beratungen zusammenzustellen. Der Schlussbericht muss den Synodenteilnehmern am Samstagvormittag präsentiert und am Nachmittag zur Abstimmung gestellt werden. Offen bleibt noch, ob der Papst diesen Text sofort oder doch erst später und nach gründlicher Überarbeitung veröffentlichen wird.

Schönborn: Jeden Fall einzeln prüfen

Im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen, die Zugang zu den Sakramenten haben wollen, sollte es keine allgemeingültige Regel geben, jeder Fall sollte einzeln geprüft werden. Dies geht aus dem Vorschlag der deutschsprachigen Gruppe für das Schlussdokument der Synode hervor, berichtete der Wiener Erzbischof, Christoph Schönborn.

Im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen müsse man "objektive Kriterien" berücksichtigen, unter anderem die neuen Beziehungen, die die Menschen eingegangen seien, sagte Schönborn im Gespräch mit dem italienischen Internetportal "Vatican Insider". Zum Beispiel müsse man Kinder berücksichtigen, die aus der neuen Beziehung entstanden seien.

"Man kann nicht einfach von Sünde sprechen"

"Was geschieht, wenn mit der Zeit aus einer Situation objektive Bedürfnisse entstehen, zum Beispiel gegenüber Kindern? Sind es einfach uneheliche Kinder, obwohl sie einen Vater und eine Mutter haben? Natürlich bleibt der Konflikt zwischen einer sakramentalen Pflicht, wenn die Ehe gültig war, und der neuen Beziehung. Man kann nicht einfach behaupten, dass die ganze Situation eine gravierende Sünde ist. Eine neue Realität und objektive neue Situationen zu berücksichtigen, ist ein Bedürfnis der Gerechtigkeit. Man muss die verschiedenen Realitäten der Personen betrachten", so Schönborn.