Die Koalition beschließt im Ministerrat am Dienstag ihr Fremdenrechtspaket. Kernpunkte: die Schubhaft wird ausweitet und höhere Strafen bei verweigerter Ausreise oder Falschangaben im Asylverfahren kommen. Die Maßnahmen wurden bereits im letzten Herbst grundsätzlich fixiert. SPÖ und ÖVP haben nun letzte Details geklärt.

Offen war bis zuletzt, wer die Höhe der Entschädigungen für Asylwerber, die gemeinnützige Jobs leisten, festlegen soll. Herausgekommen ist nun, dass eine entsprechende Verordnung vom Innenminister im Dialog mit den Ländern festgelegt wird.

Ausgeklammert bleiben vorerst jene Punkte, auf die sich die Koalition mittlerweile im erneuerten Regierungspaket verständigt hat. Allerdings könnte im Zuge der parlamentarischen Behandlung der nunmehrigen Vorlage noch die ein oder andere Maßnahme ergänzt werden. Die Gesetze sollen vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden.

Vorgesehen ist künftig beispielsweise eine Höchstdauer der Schubhaft von 18 Monaten. Derzeit sind höchstens zehn Monate innerhalb von 1,5 Jahren möglich. Erhöht werden die Strafen, wenn jemand einen Aufenthaltstitel durch falsche Angaben ergattert. Der Strafrahmen beläuft sich nunmehr auf 1.000 bis 5.000 Euro bzw. drei Wochen Ersatzhaft. Noch höher sind die Pönalen, wenn man das Land trotz aufrechtem Bescheid und der Möglichkeit dazu nicht verlässt oder widerrechtlich zurück nach Österreich kehrt. 5.000 bis 15.000 Euro werden dann fällig oder aber sechs Wochen Ersatzhaft.

Raschere Ausweisung

Beschleunigt werden soll eine Außerlandesbringung bei straffällig gewordenen Asylberechtigten. Bereits vor einer allfälligen Verurteilung soll ein beschleunigtes Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Nach dem Urteil bleibt dann der Erstinstanz ein Monat und dann dem Bundesverwaltungsgericht zwei Monate Zeit zu entscheiden, ob der Asyltitel aberkannt wird.

Was Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber angeht, werden Rechtsträger, die im Eigentum von Bund, Land oder der Gemeinden stehen, nicht auf Gewinn gerichtet sind und nicht im allgemeinen Wettbewerb stehen, gemeinnützige Tätigkeiten anbieten dürfen. Gleiches gilt für Gemeindeverbände.