Der britische Ex-Bischof Richard Williamson muss sich mehr als vier Jahre nach seiner Holocaust-Leugnung erneut wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Am Mittwoch wurde er vom Amtsgericht Regensburg in Deutschland zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden. Williamson hatte 2008 in einem Interview die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten.

Es ist bereits der zweite Anlauf der Regensburger Staatsanwaltschaft, Williamson deshalb juristisch zu belangen. Ein erstes Urteil hatte das Oberlandesgericht Nürnberg kassiert. Williamsons Anwälte hatten bereits im Vorfeld angekündigt, im Falle einer Bestrafung die weiteren Instanzen einzuschalten.

Der 72 Jahre alte Geistliche war in Regensburg bereits schon einmal zu exakt der gleichen Strafe verurteilt worden - doch das Oberlandesgericht Nürnberg hatte diese Entscheidung kassiert. Williamson hatte 2008 nahe Regensburg mit einem schwedischen TV-Team gesprochen und dabei die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden in der NS-Zeit bestritten. Anfang 2009 wurden die Aussagen in Schweden im Fernsehen gezeigt.

Zum Prozessauftakt forderten seine Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens. Der gegen Williamson verhängte Strafbefehl sei rechtswidrig. Sein Mandant könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass seine umstrittenen Aussagen auch in Deutschland zugänglich waren.

Weder in Schweden noch in seinem Heimatland seien die Äußerungen zum Holocaust ein Straftatbestand. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Williamson habe die darüber hinausgehende Verbreitung zumindest billigend in Kauf genommen. So seien Sendungen des schwedischen Senders via Internet abrufbar.