Der Prozess gegen den ehemaligen Innenminister und EU-Delegationsleiter der ÖVP, Ernst Strasser, wird nicht wie geplant am 11. Jänner zu Ende gehen. Grund: Die an diesem Termin vorgesehene Videokonferenz mit den britischen Enthüllungsjournalisten kann an diesem Tag nicht stattfinden. Die dafür nötige Infrastruktur in der Westminster Hall ist dem Vernehmen nach am 11. Jänner nicht zugänglich.

Richter Georg Olschak will die Konferenz mit Claire Newell und Jonathan Calvert, die als vermeintliche Lobbyisten Strasser die Zusage zur entgeltlichen Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung entlockt haben sollen, daher am 14. Jänner abhalten. Abgesehen davon wird am Programm für den 11. Jänner festgehalten: Zwei Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und Strassers Lebensgefährtin sollen als Zeugen auftreten, weil die Polizisten laut Strasser schon im Frühjahr 2010 und damit Monate vor seinem ersten Treffen mit den vermeintlichen Lobbyisten an seine Lebensgefährtin herangetreten waren und vor einem Geheimdienst gewarnt hatten. Zudem will der Ex-Innenminister einen ehemaligen Praktikanten hören, den er schon im April oder Mai 2010 gewarnt haben will, man möge "vorsichtig sein", weil "ein Geheimdienst unterwegs ist".

Sollte der solcherart adaptierte Prozessfahrplan halten, könnte das Verfahren wegen Bestechlichkeit am frühen Nachmittag des 14. Jänner in erster Instanz abgeschlossen werden. Strasser drohen bei einem Schuldspruch bis zu zehn Jahre Haft.