Kanzler Werner Faymann (S) und Vizekanzler Michael Spindelegger (V) kündigten nach dem Ministerrat Verhandlungen mit der Opposition an, auf deren Zustimmung die Regierung bei der Verfassungsmaterie angewiesen ist. FPÖ, Grüne und BZÖ fordern jedoch noch Nachbesserungen. Von Experten kommt sowohl Lob als auch Kritik.

Die Regierungspläne sehen die weitreichendste Reform des Parteiengesetzes seit Jahrzehnten vor. Als Konsequenz aus dem Korruptions-Untersuchungsausschuss, der verdeckte Parteienfinanzierung in Millionenhöhe ans Tageslicht brachte, soll den Parteien nun mehr Transparenz verordnet werden: Spenden über 5.000 Euro werden offengelegt, für öffentliche Unternehmen gelten Spendenverbote und die Finanzen von Landes- und Bezirksparteien müssen ebenfalls veröffentlicht werden.

"Abgefedert" wird das ganze durch eine Verdoppelung der Parteienförderung des Bundes auf fünf Euro je Stimmbürger. Die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalrats- und EU-Wahlen wird im Gegenzug zwar gestrichen - eine Forderung des niederösterreichischen Landeshauptmannes Erwin Pröll (V) -, dennoch bleiben den Parteien künftig bis zu zehn Mio. Euro jährlich mehr in der Kasse. Und in den Ländern werden Kürzungen wohl weitgehend ausbleiben (siehe unten).

Kanzler Werner Faymann (S) und Vizekanzler Michael Spindelegger (V) kündigten nach der Regierungssitzung ein Inkrafttreten der meisten Neuregelungen mit 1. Juli an. Um das zu ermöglichen, sollen nun rasche Verhandlungen mit den Oppositionsparteien folgen, die Faymann nötigenfalls auch selbst führen möchte, wie er sagte. Gegenüber weiteren Änderungen zeigte sich Faymann grundsätzlich aufgeschlossen: "Wenn etwas nachzubessern ist, bessern wir das nach." Schließlich könne man in Verhandlungen nicht davon ausgehen, dass man einfach einen Gesetzesentwurf auf den Tisch lege und dann keinen Beistrich mehr daran ändere.

Opposition fordert Nachbesserungen

Die Opposition fordert jedenfalls noch Nachbesserungen: FP-Vizeobmann Norbert Hofer und BZÖ-Chef Josef Bucher plädierten insbesondere für eine Kürzung der Parteienförderung. Hofer vermisst außerdem die Offenlegung von Sponsoring und Inseraten, die anders als Spenden nur summarisch veröffentlicht werden sollen: "Mit maximaler Transparenz hat das nichts zu tun." Ähnlich der Grüne Vizeparteichef Werner Kogler, der auch kritisiert, dass Spenden der Industriellenvereinigung dem Wortlaut des Gesetzes zufolge von der Offenlegungspflicht befreit wären.

Nachbesserungen gefordert werden auch von Rechnungshofpräsident Josef Moser und dem auf Parteienfinanzierung spezialisierten Politikwissenschafter Hubert Sickinger. Beide lobten zwar die "sehr positive Weiterentwicklung" (Moser) und die "großen Fortschritte" (Sickinger) bei der Parteientransparenz. Moser vermisst aber ein echtes Kontrollrecht des Rechnungshofs für die Parteifinanzen. Und Sickinger verweist darauf, dass künftig zwar Geldspenden offengelegt werden müssen, nicht aber Sponsoring, Inserate, Berateraufträge sowie Sach- und Personalspenden, die im U-Ausschuss teils für Kritik gesorgt hatten.

Keinen Gegenwind verspürt die Regierung vorerst aus den Bundesländern. Ihnen wird künftig zwar per Verfassungsbestimmung eine maximale Parteienförderung zwischen 10 und 22 Euro je Stimmbürger vorgeschrieben. Für die meisten Länder bedeutet dies allerdings lediglich eine Bestätigung des Status quo. Ausnahmen sind Oberösterreich und Wien, das mit 24 Euro schon jetzt über der Grenze liegt. Dennoch unterstützt Bürgermeister Michael Häupl (S) die Neuregelung: "Mit dem Kompromiss werden wir leben können. Ich bin zufrieden."