Der erste Teil des Sparpakets kann wie geplant am 1. April in Kraft treten. Bundespräsident Fischer beurkundete am Samstag das verfassungsmäßige Zustandekommen des Steuerteils des Pakets, wurde der APA bestätigt. Nach Gegenzeichnung durch Bundeskanzler Faymann erfolgte die Kundmachung im Bundesgesetzblatt.

Am Samstagvormittag war das "1. Stabilitätsgesetz 2012 - 1. StabG 2012" bereits unter http://www.ris.bka.gv.at abrufbar. Der größere Teil des Sparpakets, der erst später in Kraft treten soll, wird in den darauffolgenden Tagen und Wochen geprüft, hieß es in der Hofburg. Die Opposition bezweifelt das verfassungsmäßige Zustandekommen dieses 2. Stabilitätsgesetzes, weil ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien nach der Unterschrift der Abgeordneten noch verändert worden war. In der Präsidentschaftskanzlei will man sich auch mit diesen Fragen "sorgfältig beschäftigen".

Die Bundesregierung hatte das Sparpaket geteilt, nachdem der Bundespräsident kritisiert hatte, zu wenig Zeit für die Prüfung des verfassungsmäßigen Zustandekommens zu haben. Deshalb wurden im 1. Stabilitätsgesetz die steuerrechtlichen Änderungen zusammengefasst, die mit 1. April in Kraft treten, und im 2. Stabilitätsgesetz alle weiteren Punkte des Sparpakets, die großteils am 1. Mai wirksam werden.