Von der geplanten Änderung würden zwar hauptsächlich, aber nicht nur Cannabis-Konsumenten betroffen sein, sondern zum Beispiel auch Ecstasy-Konsumenten, sagte die im Gesundheitsministerium angesiedelte Bundesdrogenkoordinatorin am Montag der APA, da es sich nicht um eine Cannabis-spezifische Regelung handle. Die geplante Änderung sieht vor, dass der Besitz kleinster Mengen an Suchtgift - so viel, dass es nur für den Eigenkonsum "reicht" - nicht wie bisher eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge hat. Solche Anzeigen werden derzeit in der Regel von der Anklagebehörde vorläufig zurückgelegt, wobei der Angezeigte in einer Probezeit ihm auferlegte gesundheitsbezogene Maßnahmen zu befolgen hat. Im Jahr 2013 war das laut Johanna Schopper 13.044 Mal der Fall. Verhält sich die beim Drogenkonsum erwischte Person kooperativ, wird die Sache diversionell erledigt.

Wie bisher ist eine Mitteilung an die Gesundheitsbehörde vorgesehen, neu wäre, dass diese Behörde überwachen bzw. kontrollieren muss, ob der Drogenkonsument die gesundheitsbezogenen Maßnahmen befolgt. Tut er das nicht, schaltet die Gesundheitsbehörde die Justiz ein. Bei der geplanten Änderung handle es sich um eine Verfahrensstraffung, sagte Schopper. Sie verweist darauf, dass Strafen bei Drogenkonsum für eine Resozialisierung einen destabilisierenden Effekt haben können, also kontraproduktiv sind. Das Prinzip "Therapie statt Strafe" hat bereits in den 1980er-Jahren Einzug in die österreichische Drogenpolitik gehalten.

Ein Nein zu der geplanten Änderung kam am Montag von der FPÖ: "Selbst wenn es sich nur um eine kleine Menge für den Eigengebrauch handelt, die Teil-Legalisierung von Drogen ist der völlig falsche Weg. Damit höhlt Justizminister Brandstetter auch die Jugendschutzgesetze aus", erklärte der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan. Der ÖVP-Minister mache sich zum Erfüllungsgehilfen der SPÖ, der SJ, der NEOS und der Grünen.