Eine 16-Jährige, die im größeren Stil mit Drogen gedealt hat, ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden, davon drei Monate unbedingt. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigerin verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Die Vorhaftzeit wurde auf die Strafe angerechnet. Nach der Verhandlung wurde die Jugendliche bedingt aus der Haft entlassen. Die 16-Jährige bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss einen Nachweis erbringen, dass sie ihre Ausbildung fortsetzt oder eine neue beginnt. Weiters soll eine Betreuung durch den Verein "Auftrieb" erfolgen.

Die Ex-Schülerin soll laut Anklage zwischen April des Vorjahres und Ende Februar im Bezirk Eisenstadt Umgebung mit insgesamt 17,5 Kilogramm Cannabis, 100 Stück Ecstasy Tabletten und 30 Gramm Speed gehandelt haben. Laut Anklageschrift soll die bisher unbescholtene Ex-Schülerin das Suchtgift erworben und gewinnbringend weiterverkauft haben. Der dadurch erzielte Gewinn wurde mit mehr als 30.000 Euro angegeben. Eine Zeit lang soll sie auch selbst Drogen konsumiert haben.

Durch Ex-Freund zum Drogenhandel

Sie sei durch ihren Ex-Freund zum Drogenhandel gekommen, meinte die Angeklagte vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Gabriele Nemeskeri. "Ich wollte halt finanziell unabhängig sein von der Familie", erklärte die 16-Jährige. "Durch illegale Geschäfte ein Einkommen zu erwirtschaften, ist definitiv der falsche Weg", entgegnete die Richterin.

Auch den Dealer, von dem sie die Drogen bezogen hatte, habe sie durch ihren Ex-Freund kennengelernt. Zehn bis 15 fixe Abnehmer soll die Angeklagte gehabt haben. Die Verkäufe sollen alle außerhalb des Schulgeländes stattgefunden haben - allerdings nicht weit davon entfernt, gestand die Jugendliche auf Nachfrage von Staatsanwalt Roland Koch ein.

Zuerst habe sie gemeinsam mit ihrem früheren Freund verkauft, dieser habe auch das meiste Geld erhalten. Ab September habe sie dann allein gedealt. Wofür sie das ganze Geld ausgegeben habe, wollte Nemeskeri wissen. Sie sei damit einkaufen gegangen und habe zum Essen eingeladen, gab die 16-Jährige an. Von dem Geld sei nichts mehr übrig. Laut Richterin habe die Angeklagte einen Kontostand von etwas über einem Euro. Etwas mehr als 1.400 Euro wurden sichergestellt. Koch merkte dazu an, dass die Angeklagte mehr Geld ausgegeben habe, als ein Staatsanwalt verdiene.

Geständig

Verteidigerin Astrid Wagner betonte, dass ihre Mandantin gegenüber der Polizei sehr kooperativ gewesen sei und sich überschießend geständig gezeigt habe. Sie habe mehr gesagt, als man ihr hätte nachweisen können. Die Ex-Schülerin stamme aus geordneten, anständigen Verhältnissen. Die Familie halte weiterhin zu ihr. Sie sei durch den Drogenverkauf ihres Freundes auf den Geschmack gekommen. Die knapp zwei Monate in Untersuchungshaft hätten jedoch einen ziemlichen Eindruck bei der Angeklagten hinterlassen.