In Ungarn ist am Dienstag der Prozess gegen die Schlepperbande fortgesetzt worden, die für den an der Ostautobahn (A4) bei Parndorf entdeckten Erstickungstod von 71 Flüchtlingen verantwortlich sein soll. Am Gericht in Kecskemet wurden am Dienstag erneut Abhörprotokolle vorgespielt. Dabei ging es auch um die Rolle des Erst- und eines noch flüchtigen Mitangeklagten.

Im Mittelpunkt standen weiterhin Gespräche der beiden Beschuldigten über Abrechnungen von Schleppergeldern. Der afghanische Hauptangeklagte legte in den abgehörten Telefonaten Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Zwölftangeklagten ab. Dieser gilt als Drahtzieher, der die Schleppungen organisiert und überwacht haben soll. Der Afghane steht laut Staatsanwaltschaft in der Schlepperorganisation auf der obersten Stufe der Hierarchie und damit über seinem erstangeklagten Landsmann.

Während des Verhandlungstages äußerte sich ein Zeuge zum Kauf des Kühl-Lkw, in dem die 71 Flüchtlinge im August 2015 erstickt waren, hieß es in der Aussendung des Gerichts. Der Prozess wird bis Freitag mit dem Abspielen weiterer Abhörprotokolle von Gesprächen des Erstangeklagten und mit voraussichtlichen Geständnissen von Beschuldigten fortgesetzt.

In dem Prozess sind insgesamt 14 Personen - elf Bulgaren, zwei Afghanen sowie ein bulgarisch-libanesischer Staatsbürger - angeklagt. Sie sollen Schuld am Erstickungstod der Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak sein. Unter den 71 Todesopfern waren vier Kinder. Drei der 14 Angeklagten sind noch auf der Flucht. Seit Juni 2017 wird in Kecskemet verhandelt.