Der am vergangenen Freitag vom Landesgericht für Strafsachen als IS-Terrorist zu neun Jahren Haft verurteilte 19-Jährige Wiener akzeptiert das erstinstanzliche Urteil nicht. Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz hat dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, teilte der Anwalt am Dienstag auf APA-Anfrage mit.

Damit steht fest, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) klären muss, ob das Urteil mit Feststellungs- oder Rechtsmängeln behaftet ist. Der 19-Jährige bleibt bis auf Weiteres in U-Haft.

Hintergrund

Der junge Wiener war nach mehrstündiger Beratung in den zentralen Anklagepunkten - Beteiligung an versuchtem Mord in zwei Fällen, jeweils in Form einer terroristischen Straftat - schuldig erkannt worden. Die Laienrichter gingen davon aus, dass er einen damals zwölfjährigen deutschen Buben darin bestärkte, Ende November 2016 mit einem selbst gebauten Sprengsatz im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) einen Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) zu verüben. Es krachte nur deshalb nicht, weil es dem strafunmündigen Buben nicht gelang, die Bombe zu zünden.

Zudem wollte der 19-Jährige nach den erstgerichtlichen Feststellungen im Dezember 2016 mit einem um zwei Jahre jüngeren Mädchen einen Bombenanschlag durchführen, nachdem er diese nach islamischem Recht geheiratet hatte. Ins Ziel genommen hatten die beiden laut Anklage den deutschen US-Truppenstützpunkt Ramstein. Der Anschlag hätte bis Ende Dezember 2016 über die Bühne gehen sollen. Laut Anklage unterblieb er nur deshalb, weil der Vater des Mädchens ihr Handy durchforstete, dabei die von terroristischem Gedankengut durchtränkten Chat-Verläufe seiner Tochter mit dem Wiener entdeckte und umgehend die Polizei verständigte.